Elektronische Gesundheitsakte (EGA)
Für alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen wurde/wird deren „Elektronische Gesundheitsakte“ (EGA) aktiviert, welche automatisch mit deren Daten und medizinischen Dokumenten (z.B. die Labor- und Radiologiebefunde, die zu Lasten des öffentlichen Gesundheitsdienstes digital gemachten Verschreibungen von Medikamenten/ambulanten fachärztlichen Leistungen, die Protokolle der Notaufnahme, die Krankenhausentlassungsbriefe, Befunde von ambulanten fachärztlichen Leistungen usw.) gespeist wird.
Für den Zugriff auf Ihre Elektronische Gesundheitsakte oder jene Ihres minderjährigen Kindes benötigen Sie:
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), zweite Sicherheitsebene,
- den „Elektronischen Personalausweis“ (CIE) oder
- die aktivierte Bürgerkarte.
Detaillierte Informationen zur Elektronischen Gesundheitsakte sind im Südtiroler Bürgernetz (CIVIS.bz.it) auf der Internetseite dieses Online-Dienstes abrufbar.
- Notverordnung-Gesetzesdekret vom 18. Oktober 2012, Nr. 179, umgewandelt, mit Änderungen, durch das Gesetz 17. Dezember 2012, Nr. 221 (Art. 12), Gesetz 11. Dezember 2016, Nr. 232;
- Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 29. September 2015, Nr. 178;
- Ministerialdekret vom 04.08.2017;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 10 August 2018, Nr. 101.
- Beschluss der Landesregierung vom 18. September 2018, Nr. 949