Ethik und Gesundheit

blauer Kreis mit drei stilisierten menschlichen Figuren und dem Schriftzug Landesethikkomitee in den drei Landessprachen

Die Gesundheitsethik befasst sich mit der Frage, wie eine ethisch verantwortbare Gestaltung des Gesundheitswesens aussehen kann. Im Bereich Gesundheit  und Medizin stellen sich vielfältige ethische Fragen, von gesellschaftspolitischen Themen, wie der Umgang mit ungeborenem Leben, die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin, das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten oder der Patientin, die Begleitung von Sterbenden bis hin zur Verteilung der Ressourcen in der Gesundheitsversorgung.

Beim Südtiroler Sanitätsbetrieb ist das Ethikkomitee für die klinische Forschung eingerichtet. Bevor klinische Erprobungen am Menschen durchgeführt werden, prüft das Komitee die wissenschaftliche Relevanz, die klinische Zweckmäßigkeit und die ethischen Aspekte jedes einzelnen Ansuchens. Für weiterführende Informationen besuchen Sie die Webseite des Sanitätsbetriebes - Ethikkomitee für die klinische Forschung.

Das Landesethikkomitee stellt sich vor

Logo Landesethikkomitee

Das Landesethikkomitee ist ein Gremium, das die Landesregierung zu ethischen Fragen im Gesundheitswesen berät. Bei den 12 Mitgliedern des Komitees handelt es sich um Fachleute im medizinischen, rechtlichen und theologischen Bereich sowie im Bereich der Krankenpflege und der Berufsethik, insbesondere Medizinethik und Sozialethik. Zudem sind die Seniorenwohnheime und die Patientenorganisationen im Komitee vertreten. Das Landesethikkomitee wird mit Beschluss der Landesregierung ernannt und hat eine Amtsdauer von drei Jahren. Amtierender Präsident ist Dr. Herbert Heidegger.

Aufgaben

Das Landesethikkomitee

• erstellt Gutachten und Stellungnahmen

• fördert die ethische Entscheidungskultur bei Fachpersonen und in der Bevölkerung durch geeignete Initiativen, z.B. Tagungen,Informationsbroschüren, Vorträge und Filmdiskussionen

• erarbeitet Vorschläge für die Aus- und Fortbildungen zu ethischen Fragen für das Gesundheitspersonal

• führt Initiativen zum Schutz der Lebensqualität und der Würde der Menschen durch

• unterstützt die Arbeit der Ethikberatungsgruppen.

Mit welchen Themen beschäftigt sich das Landesethikkomitee unter anderem?

  • Lebensbeginn (z.B. Reproduktionsmedizin)
  • Lebensende (z.B. Patientenverfügung)
  • Organspende
  • Ethik in der Onkologie
  • Gerechte Verteilung der Ressourcen
  • Arzt/Patientenbeziehung und Kommunikation

Aktuell ist das Gesetz Nr. 219/2017 „Bestimmungen zur informierten Einwilligung und zu den Patientenverfügungen”. Es schützt das Recht des Menschen auf Leben, Gesundheit sowie Wahrung der Würde und der Selbstbestimmung.

• Ohne informierte Einwilligung der betroffenen Person darf keine medizinische Behandlung begonnen oder weitergeführt werden (mit Ausnahme von Notfallsituationen).

• Künstliche Ernährung und künstliche Flüssigkeitszufuhr gelten als medizinische Behandlungen und können abgelehnt werden.

• Jede volljährige und zurechnungsfähige Person kann mit einer Patientenverfügung ihren Willen in Bezug auf medizinische Behandlungen äußern.

• Eine Vertrauensperson vertritt die Betroffenen in den Beziehungen zum Arzt und zu den Gesundheitseinrichtungen.

• Die Patientenverfügung muss entweder in Form einer Privaturkunde persönlich im Meldeamt der Wohnsitzgemeinde oder beim Notar hinterlegt werden.

Das Landesethikkomitee unterstützt seit vielen Jahren die Bevölkerung und das Gesundheitspersonal bei der Erstellung und Umsetzung von Patientenverfügungen. Weitere Informationen erhalten Sie online unter Ethik und Gesundheit, www.provinz.bz.it

Informationsbroschüren können angefordert werden im Sekretariat des Landesethikkomitees Evi Schenk evi.schenk@provinz.bz.it Tel. 0471/418155

ks

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