Ethik und Gesundheit

blauer Kreis mit drei stilisierten menschlichen Figuren und dem Schriftzug Landesethikkomitee in den drei Landessprachen

Die Gesundheitsethik befasst sich mit der Frage, wie eine ethisch verantwortbare Gestaltung des Gesundheitswesens aussehen kann. Im Bereich Gesundheit  und Medizin stellen sich vielfältige ethische Fragen, von gesellschaftspolitischen Themen, wie der Umgang mit ungeborenem Leben, die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin, das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten oder der Patientin, die Begleitung von Sterbenden bis hin zur Verteilung der Ressourcen in der Gesundheitsversorgung.

Beim Südtiroler Sanitätsbetrieb ist das Ethikkomitee für die klinische Forschung eingerichtet. Bevor klinische Erprobungen am Menschen durchgeführt werden, prüft das Komitee die wissenschaftliche Relevanz, die klinische Zweckmäßigkeit und die ethischen Aspekte jedes einzelnen Ansuchens. Für weiterführende Informationen besuchen Sie die Webseite des Sanitätsbetriebes - Ethikkomitee für die klinische Forschung.

Entscheidungen am Lebensende: Tötung auf Verlangen, Assistierter Suizid und Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen

  • Bei der Tötung auf Verlangen (auch: aktive Sterbehilfe, Euthanasie)

verabreicht der Arzt dem Patienten ein todbringendes Mittel auf dessen Ersuchen hin. Dies ist in Italien verboten, in den Benelux-Ländern erlaubt.

  • Beim assistierten Suizid

nimmt der entscheidungsfähige Patient das todbringende Mittel selbst ein, das ihm von einer Drittpersonen – in der Regel einem Arzt – zur Verfügung gestellt wurde. In Italien hat das Verfassungsgericht zuletzt den Art. 580 des Strafgesetzbuches „Anstiftung und Beihilfe zum Suizid“ unter bestimmten Bedingungen für straffrei erklärt. In mehreren Ländern Europas ist die Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Schweiz).

  • Beim Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (auch: passive Sterbehilfe)

stirbt der Patient durch den Verzicht auf lebenserhaltende Therapien wie z.B. eine künstliche Beatmung oder eine Sondenernährung. Grundlage ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, das mit dem Gesetz Nr. 219/2017 weiter gestärkt wurde, einschließlich der Patientenverfügung.

Für detailliertere Informationen:

Online: Ethik und Gesundheit, Provinz Bozen

Sekretariat des Landesethikkomitees
Evi Schenk
evi.schenk@provinz.bz.it
Tel. 0471/418155

ES