Gesetzgebung
Seit 31.1.2018 ist das Gesetz Nr. 219 vom 22.12.2017 -Bestimmungen über aufgeklärte Einwilligung und Patientenverfügung“ in Kraft.
Zum Amtsblatt der Region (in italienischer Sprache).
Seit 31.1.2018 ist das Gesetz Nr. 219 vom 22.12.2017 -Bestimmungen über aufgeklärte Einwilligung und Patientenverfügung“ in Kraft.
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