Bürgerrat für das Gesundheitswesen

Der Bürgerrat für das Gesundheitswesen ist ein Beratungsgremium der Landesregierung der vom Artikel 45 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 „Neuordnung des Landesgesundheitsdienstes", vorgesehen ist. Das Landesgesetz sieht vor, dass im Bürgerrat Vertreter verschiedener sozialer und wirtschaftlicher Organisationen ernannt werden.

  • Der 1. Bürgerrat (Legislaturperiode 1998 - 2003) wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 285 vom 4. Februar 2002 errichtet. Es fanden insgesamt 9 Sitzungen (zu der Kostenbeteiligung und zum Entwurf des Landesgesundheitsplanes) aufgeteilt auf die beiden Jahre 2002 /2003 statt.
  • Der 2. Bürgerrat (Legislaturperiode 2003 - 2008) wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2082 del 18/06/2007 errichtet. Es fand 1 Sitzung zum Thema "Abschaffung der Kostenbeteiligung für Krankenhausaufenthalt" statt.
  • Der 3. Bürgerrat (Legislaturperiode 2009-2013) wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 296 vom 25.02.2013 errichtet. Es fanden keine Sitzungen statt.

Aufgaben des Bürgerrates

Der Bürgerrat muss bei wichtigen Entscheidungen bezüglich folgender zwei Punkte angehört werden:

  1. Landesgesundheitsplan
  2. Kostenbeteiligung im Gesundheitswesen.

Außerdem kann der Rat für andere Angelegenheiten, die ihm von der Landesregierung unterbreitet werden, angehört werden.

Für weitere Informationen: Abteilung Gesundheit Tel. 0471 418020