Ethik und Gesundheit

blauer Kreis mit drei stilisierten menschlichen Figuren und dem Schriftzug Landesethikkomitee in den drei Landessprachen

Die Gesundheitsethik befasst sich mit der Frage, wie eine ethisch verantwortbare Gestaltung des Gesundheitswesens aussehen kann. Im Bereich Gesundheit  und Medizin stellen sich vielfältige ethische Fragen, von gesellschaftspolitischen Themen, wie der Umgang mit ungeborenem Leben, die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin, das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten oder der Patientin, die Begleitung von Sterbenden bis hin zur Verteilung der Ressourcen in der Gesundheitsversorgung.

Beim Südtiroler Sanitätsbetrieb ist das Ethikkomitee für die klinische Forschung eingerichtet. Bevor klinische Erprobungen am Menschen durchgeführt werden, prüft das Komitee die wissenschaftliche Relevanz, die klinische Zweckmäßigkeit und die ethischen Aspekte jedes einzelnen Ansuchens. Für weiterführende Informationen besuchen Sie die Webseite des Sanitätsbetriebes - Ethikkomitee für die klinische Forschung.

Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen im Notfall: Erste Erfahrungen aus einem Pilotprojekt in Seniorenwohnheimen in Brixen und Klausen

               

Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen im Notfall: Erste Erfahrungen aus einem Pilotprojekt in Seniorenwohnheimen in Brixen und Klausen

Die meisten Menschen möchten bei schweren, unheilbaren Erkrankungen so behandelt werden, wie es ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen entspricht. Bei vielen schweren Erkrankungen wie zum Beispiel einer fortgeschrittenen Demenz, einem schweren Schlaganfall oder einer schweren Gehirnblutung, können die Menschen ihre Behandlungswünsche nicht mehr selbst äußern. Für solche Fälle können die Betroffenen mit einer Patientenverfügung Vorsorge treffen. Die Patientenverfügung ist inzwischen auch in Italien gesetzlich verankert. Das Gesetz Nr. 219 „Bestimmungen zur informierten Einwilligung und zu den Patientenverfügungen“, regelt seit 31. Januar 2018 die Vorgangsweisen und Verbindlichkeiten bei der Erstellung von Therapieplänen und Patientenverfügungen. Weitere Informationen zum Thema Patienten-verfügung finden Sie auf dieser Homepage http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/komitees-kommissionen-netzwerke/patientenverfügung.asp und in den Broschüren des Landesethikkomitees, die im Sekretariat (Tel. Nr. 0471/418155) angefordert werden können.

Bei der Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen sollten die Betroffenen das Gespräch mit einer medizinisch kompetenten Person, idealerweise dem Hausarzt bzw. der Hausärztin, und nahen Angehörigen suchen. Dabei ist es wichtig, sich über die persönliche Einstellung zu Leben, schwerer Krankheit und Sterben Gedanken zu machen: Welches Ziel sollen medizinische Behandlungen verfolgen? Welche Risiken und Belastungen ist man bereit für weitere lebenserhaltende Maßnahmen in Kauf zu nehmen? Welche körperlichen und geistigen Einschränkungen sind so schwerwiegend, dass man auf eine mögliche Lebensverlängerung verzichten und stattdessen eine bestmögliche leidenslindernde Behandlung haben möchte? Auf der Grundlage dieser Fragen können dann konkrete Festlegungen über medizinische Behandlungsmaßnahmen getroffen werden.

Eine besondere Herausforderung stellen Notfallsituationen dar. Die Betroffenen sind dem Notarzt oder den Helfern/innen der Landesrettung meist nicht (gut) bekannt, in der akuten Entscheidungssituation liegen in der Regel nur wenig Informationen über die Prognose des Patienten vor. Die Entscheidungen müssen aber in kürzester Zeit getroffen werden und haben erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen.

Aus diesen Gründen ist es wichtig, typische (mögliche) Notfallsituationen im Vorhinein zu besprechen, den Behandlungswillen der Betroffenen sorgfältig zu klären und festzulegen, welche Notfallmaßnahmen (noch) ergriffen werden sollen. Die Festlegungen müssen dann klar dokumentiert und schnell auffindbar in der Patientenakte hinterlegt werden. Dies geschieht in der Regel mit einem einseitigen Notfallbogen bzw. einer Ärztlichen Anordnung für den Notfall, auf dem bzw. der auf einer Seite festgelegt ist, welche lebenserhaltende Behandlung der Betroffene noch wünscht: Eine Herz-Lungen-Wiederbelebung? Eine invasive Beatmung? Eine Behandlung auf der Intensivstation? Oder überhaupt eine Krankenhauseinweisung?

Mit einem solchen Notfallbogen können die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung des Patientenwillens nach dem oben genannten Gesetz geschaffen werden. In Art. 1, Absatz 7 heißt es: In Not- oder dringenden Situationen gewährleisten der Arzt und die Mitglieder des Gesundheitsteams die notwendige Behandlung unter Berücksichtigung des Patientenwillens, sofern der klinische Zustand des Patienten und die jeweiligen Umstände dessen Einholung erlauben.“ Eine besondere Bedeutung hat eine solche Vorausplanung für Notfallsituationen in Seniorenwohnheimen, in denen viele hochbetagte und chronisch kranke Menschen leben, die nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Bei einer akuten lebensbedrohlichen Krise kann sich das Pflegepersonal (Betreuungsteam) an dem Notfallplan orientieren und diejenigen Behandlungsmaßnahmen ergreifen, die den Wünschen des Bewohners entsprechen. In Südtirol gibt es erste Pilotprojekte, solche Notfallpläne in den Senioreneinrichtungen zu etablieren.

Lesen Sie hier den Erfahrungsbericht von Helene Trippacher, Pflegedienstleiterin und Vizedirektorin im  ÖBPB- „Zum heiligen Geist“

ES