Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich

Aufgaben der Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich

Die Schlichtungsstelle ist ein unabhängiges und überparteilich agierendes Organ der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Personen, die Gesundheitsleistungen in Südtirol in Anspruch genommen haben und den Anbietern von Gesundheitsleistungen. Die Schlichtungsstelle kümmert sich auch um Haftungsfälle, die auf organisatorische Mängel immer im Rahmen der diagnostisch-therapeutischen Tätigkeit zurückzuführen sind, zum Beispiel nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen). Es handelt sich um einen kostenlosen öffentlichen Dienst.

Wer kann sich an die Schlichtungsstelle wenden?

Patientinnen und Patienten können die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen, falls sie denken, durch einen Diagnosefehler einen Schaden erlitten zu haben. Sie können die Schlichtungsstelle weiters in Anspruch nehmen, falls sie denken, dass ihre Gesundheit durch fehlende oder unzureichende Aufklärung geschädigt worden ist.

Die Schlichtungsstelle kann Patienten helfen, den Gang zur Pflichtmediation, zum Beweissicherungsverfahren gemäß Artikel 696-bis der Zivilprozessordnung und vor Gericht zu vermeiden. Die Aufgabe der Schlichtungsstelle besteht darin, einen Beitrag zur Konfliktlösung zwischen Patienten und betroffenem Gesundheitspersonal bzw. öffentlicher oder privater Gesundheitseinrichtung zu leisten. Dieser Beitrag kann darin bestehen, den Parteien nach einem ersten Schlichtungsversuch gegebenenfalls eine Schlichtungsempfehlung zu unterbreiten.

Vertreter von Gesundheitsberufen und öffentliche oder private Gesundheitseinrichtungen können ein Interesse daran haben, die Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen, falls es im Hinblick auf eine anzustrebende außergerichtliche Lösung von Streitigkeiten rund um Haftungsfragen im Gesundheitsbereich von Vorteil sein könnte, sich an einen unabhängigen und neutralen Dienst im Schlichtungsbereich zu wenden.

Das Schlichtungsverfahren

Beim Verfahren vor der Schlichtungsstelle handelt es sich um eine freiwillige Schlichtung.

Die Dauer des Schlichtungsverfahrens hängt von der Komplexität des Falles ab, ist aber wesentlich kürzer als die Verfahrensdauer vor Gericht. In der Regel muss mit einer Dauer von 6 Monaten gerechnet werden. Sollte allerdings das Gutachten eines externen Sachverständigen notwendig sein, muss von einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr ausgegangen werden.

Die Parteien können sich im Verfahren vor der Schlichtungsstelle von einer Person ihres Vertrauens vertreten oder unterstützen lassen. Falls eine Einrichtung des Sanitätsbetriebs betroffen ist, können sich die Patienten im Schlichtungsverfahren von der Volksanwaltschaft (Externer Link) vertreten oder unterstützen lassen.

Zusammensetzung der Schlichtungsstelle

Vorsitzende der Schlichtungsstelle ist Rechtsanwältin Silvia Winkler, die stellvertretende Vorsitzende Rechtsanwältin Elian Reinstadler. Weitere Mitglieder der Schlichtungsstelle sind: die Rechtsanwälte Stephan Vale und Werner Kirchler sowie die Ärztin für Rechtsmedizin Antonia Tessadri.

Sekretär der Schlichtungsstelle ist Christian Leuprecht, Mitarbeiter der Landesabteilung Gesundheit.

Sitz der Schlichtungsstelle:
Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße Nr. 1, 3. Stock,
Telefonnummer: 0471 418027
Email: arzthaftung@provinz.bz.it
PEC: gesundheit.salute@pec.prov.bz.it

 

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