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Gesundheitswesen: Personalmangel erfordert Abweichung vom Proporz

Um Dienste garantieren zu können, hat die Landesregierung heute (4. Juni) die Abweichung vom Sprachgruppenproporz für 88 Stellen im Südtiroler Sanitätsbetrieb genehmigt.

Im Südtiroler Sanitätsbetrieb werden 88 Stellen besetzt. Foto: LPA/B. Ravanelli

Der Entscheidung der Landesregierung voraus ging ein Schreiben des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Darin wird festgehalten, dass eine faktische Notwendigkeit besteht, nachdem sowohl im Bereich des ärztlichen, aber auch des pflegenden und technischen Personals weiterhin ein akuter Personalmangel herrscht. Gesundheitslandesrat Thomas Widmann hat daher die Landesregierung um eine Ermächtigung zur Abweichung vom Sprachgruppenproporz ersucht. "Besser als keinen Arzt oder keine Ärztin zu haben ist es, die offenen Stellen in Abweichung vom Proporz zu besetzen", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Die Landesregierung hat darum in ihrer heutigen (4. Juni) Sitzung entschieden, 88 befristete und unbefristete Vollzeitstellen im Gesundheitsbereich von der Proporzregelung auszunehmen. Dies heißt, dass die offenen Stellen mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten der italienischen Sprachgruppe besetzt werden können, nachdem sich keine bzw. nicht genügend deutsch- oder ladinischsprachigen Bewerber in den entsprechenden Rangordnungen finden. "Die Abweichung betrifft 88 von insgesamt 5500 im Plansoll vorgesehenen Stellen der entsprechenden Proporzgruppen. Die Verpflichtung bleibt aber weiterhin aufrecht, die Verhältnismäßigkeit zwischen den Sprachgruppen wiederherzustellen, sobald die entsprechenden Bewerber gefunden wurden", hob der Landeshauptmann heute hervor.

Im Detail handelt es sich dabei um 20 Stellen für Ärzte oder sanitäre Leiter, 50 Stellen für Krankenpflegekräfte, zwei für Tierärzte, drei Stellen für Kinderkrankenpfleger, fünf Stellen für medizinisch-röntgentechnische Assistenten, sechs Stellen für biomedizinische Labortechniker, eine Stelle für Techniker für Herzkreislaufphysiopatologie und Herzkreislaufperfusion sowie eine Stelle in der Sanitätsassistenz.

Landeshauptmann Kompatscher erinnerte zudem daran, dass es innerhalb des Südtiroler Sanitätsbetriebes mehr Personalzugänge als -abgänge gebe. Man sei bemüht, mit unterschiedlichen Maßnahmen – unter anderem der Wiedereinführung der Facharztausbildung nach österreichischem Modell – weiteres Personal für das Südtiroler Gesundheitswesen zu gewinnen.

Die Stellen im Stellenplan des Sanitätsbetriebes sind, ebenso wie jene im restlichen öffentlichen Dienst, den drei Sprachgruppen im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Stärke vorbehalten. Diese ergibt sich aus den Zugehörigkeitserklärungen der Volkszählung, welche zuletzt im Jahr 2011 durchgeführt wurde. Generell gibt es im öffentlichen Dienst die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit, im Bereich Gesundheit findet die Regelung Anwendung, wonach der Zweisprachigkeitsnachweis innerhalb von drei Jahren erbracht werden. Ansonsten ist keine unbefristete Anstellung möglich.

LPA

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