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Berufskammern: Kenntnis einer Landessprache genügt

Die Landesregierung spricht sich für Gleichstellung der italienischen und der deutschen Sprache bei Eintragung in Berufskammern aus."Handeln damit im Sinne des Autonomiestatuts", sagt LH Kompatscher.

Die Landesregierung hat sich heute (18. Juni) für die Gleichstellung der deutschen und der italienischen Sprache bei der Einschreibung in eine Berufskammer ausgesprochen. Damit genügt es die Sprachkenntnis entweder in Deutsch oder in Italienisch nachweisen zu können. "In Südtirol ist die deutsche Sprache der italienischen Sprache per Verfassungsgesetz gleichgestellt, im Sinne aller Wirkungen. Wir sind daher überzeugt, dass die Kenntnis der deutschen Sprache für die Eintragung in die Berufsverzeichnisse im Geltungsbereich Südtirol ausreichen müsste", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Als Anlassfälle nannte Landeshauptmann Kompatscher die Ärztekammer und die Kammer der Pflegeberufe, wo aufgrund einer falschen Interpretation der geltenden Bestimmungen Personen, die "nur" die Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen konnten, die Eintragung ins Berufsverzeichnis verweigert wurde. Um künftige Unklarheiten auszuschließen, hat die Landesregierung heute (18. Juni) die Entwürfe zweier Durchführungsverordnungen gutgeheißen, welche nun an Rom übermittelt werden. Während eine der beiden Entwürfe den Gesundheitsbereich betreffe, sei der zweite Entwurf für alle anderen Verzeichnisse gedacht, um damit eventuelle Zweifel zu bereinigen. "Wir handeln dabei im Sinne des Autonomiestatuts", ist Landeshauptmann Kompatscher überzeugt. Ungeachtet dessen gelten weiterhin die Proporzbestimmungen.

Eine zeitlich beschränkte Abweichung dessen macht der Mangel an Arzt- und Pflegepersonal notwendig. "Der Ärzte- und Pflegekräftemangel stellt die Grundversorgung ganz massiv in Frage. Wir wollen diese jedoch garantieren und haben darum notwendige Maßnahmen getroffen", sagte Landesrat Thomas Widmann. Momentan würden 493 Personen von insgesamt 4128 besetzten Stellen aus den Berufsbildern "Arzt/Ärztin" "Krankenpfleger/Krankenpflegerin und Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenpflegerin", "Geburtshelfer/Geburtshelferin" über keinen ausreichenden Zweisprachigkeitsnachweis verfügen. "Das betroffene Personal muss innerhalb von drei Jahren beide Landessprachen erlernen, sodass eine Unterhaltung sowohl mit italienischsprechenden, als auch mit deutschsprechenden Mitbürgern möglich ist. Dies ist eine verpflichtende Voraussetzung, um einen unbefristeten Arbeitsvertrag im Südtiroler Gesundheitswesen zu erhalten", erklärte der Gesundheitslandesrat.

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ck

Beschlüsse der Landesregierung vom 18.06.2019