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Facharztausbildung: befristete Anstellung ermöglicht

Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass auch Ärzte ohne Fachartztitel und ohne Zweisprachigkeitsnachweis im Sanitätsbetrieb tätig sein können.

Ärzte ohne Facharztausbildung und ohne Zweissprachigkeitsnachweis können nunmehr im Sanitätsbetrieb befristet angesteltl werden. Foto: LPA/ J. Pernter

Als weitere Maßnahme, um dem sich ankündigenden Ärztemangel zu begegnen, hat die Landesregierung heute (28. März) eine Ergänzung der Durchführungsverordnung zur Facharztausbildung genehmigt.

Das Gesundheitsressort des Landes Südtirol bemüht sich zurzeit um eine Verlängerung der so genannten Fascia-B-Verträge für Ärzte ohne Facharzttitel um zwei Jahre. Darüber hinaus hat die Landesregierung heute eine Maßnahme genehmigt, die die Beschäftigung jener Ärzte ermöglicht, die weder den Facharztabschluss noch den Zweisprachigkeitsnachweis besitzen.

„Um diese einstweilen beschäftigen zu können, haben wir eine entsprechende Ergänzung in der Durchführungsverordnung zur Facharztausbildung vorgesehen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher, „diese lässt eine befristete Beschäftigung zu, falls diese Jungärzte entsprechend von Tutoren begleitet werden.“

„Es gibt tüchtige junge Ärzte, auf die wir im Sanitätsbetrieb weder verzichten können noch sollten“, fügt Landesrätin Martha Stocker hinzu, „sie sind durchwegs bemüht, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern – und das sollte honoriert werden.“

mgp

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