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Sachwalterschaft soll weiter gefördert werden

Sachwalter sollen künftig eine Entschädigung erhalten, wenn sie sich um mittellose Personen kümmern. Landesregierung heißt entsprechenden Beschluss von LRin Deeg gut.

Sachwalterinnen und Sachwalter unterstützen Personen, die nicht mehr oder nur mehr teilweise ihre Interessen wahrnehmen können. (Foto: pixabay)

Auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung gestern (19. November) grünes Licht für die Einführung eines "Beitrages zur angemessenen Entschädigung für die Sachwalterschaft" gegeben. Bisher konnte ein Vormundschaftsrichter einem Sachwalter nur dann eine Entschädigung (für getätigte Ausgaben oder in einigen Sonderfällen für die Komplexität der Sachwalterschaft) zusprechen, wenn die betreute Person dies finanziell stemmen kann. Dadurch erhielten Sachwalter, die Personen mit einem niederen bis keinem Einkommen unterstützen, keine Entschädigung. Nun können mittellose Personen um einen Beitrag ansuchen, der genau diese Entschädigung für Sachwalter ermöglicht.

Der Beitrag wird dann zuerkannt, wenn der Sachwalter oder die Sachwalterin im entsprechenden Landesverzeichnis eingetragen ist, nicht der Familie der zu unterstützenden Person zählt oder die Tätigkeit im Berufswege ausübt. Maximal können durch die heute beschlossene Änderung ab 1. Jänner 2020 bis zu 1200 Euro jährlich als Beitrag der finanziellen Sozialhilfeleistung von den Sozialdiensten ausbezahlt werden. "Der Beitrag ist nicht als Bezahlung für den Dienst des Sachwalters zu sehen, sondern stellt eine vor allem eine Entschädigung für getätigte Ausgaben dar. Die Leistung der ehrenamtlichen Sachwalterinnen und Sachwalter geht jedoch weit darüber hinaus und ist als solche unersetzbar", betont Landesrätin Deeg.

Die Sachwalterschaft wurde auf gesamtstaatlicher Ebene im Jahr 2004 eingeführt, durch das Landesgesetz 12 aus dem Jahr 2018 soll die Sachwalterschaft in Südtirol zudem gefördert werden. Darin wurde das Verzeichnis gesetzlich verankert und Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen vorgesehen. Für Personen, die eine Sachwalterschaft außerhalb ihrer Familie übernehmen, gibt es die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung beim Abschluss einer Versicherungspolizze für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten zu erhalten. Zudem werden Sachwaltern Spesen rückerstattet werden, wenn sie sich um Menschen kümmern, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden.

Sachwalterschaft: Flexibles und formbares Rechtsmittel

133 Freiwillige haben sich bisher in Südtirol in das Verzeichnis der Sachwalter eintragen lassen. Sie dürfen dadurch Menschen unterstützen, die aufgrund einer Krankheit oder Beeinträchtigung nicht mehr (oder zumindest teilweise nicht mehr) selbstständig ihre Interessen wahrnehmen können. Sachwalter erledigen im Auftrag der hilfsbedürftigen Person Behördengänge und unterstützen dann, wenn die beeinträchtigte Person nicht mehr autonom handeln kann. Sachwalter werden vom Vormundschaftsrichter ernannt und per Dekret beauftragt. Dort werden die Aufgaben und Berechtigungen des Sachwalters im Detail aufgelistet. Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen, gilt die Sachwalterschaft als flexibleres und individuell formbares Rechtsmittel, um Menschen zu unterstützen und gleichzeitig deren Handlungsfähigkeit möglichst wenig einzuschränken.

Die Grundausbildung sowie die Weiterbildungsveranstaltungen bietet der Verein für Sachwalterschaft im Auftrag der Landesabteilung Soziales an. Die nächsten, für alle Interessierten zugängigen Kurse sind im Frühjahr 2020 geplant. Zudem werden vom Verein für Sachwalterschaft allen Bürgern, aber auch Sozial- und Gesundheitsdiensten kostenlose Erstberatungen zum Thema angeboten. Diese werden finanziell von der Abteilung Soziales gefördert.

LPA/ck

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