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Alle Pressemitteilungen des Landespresseamtes für den Bereich Gesundheit und Soziales.

Menschen mit Behinderung: Mehr Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst

Die Landesregierung hat heute (2. Oktober) beschlossen, das Projekt "Plus +35" von 115 auf 131 Stellen für Menschen mit schwerer Behinderung aufzustocken.

Durch das Projekt "Plus +35" wird die Anstellung von Menschen mit schwerer Behinderung begünstigt. Die Bezeichnung kommt daher, dass die Landesregierung im Juli 2006 die Teilfinanzierung von 35 Arbeitsstellen zugunsten von Menschen mit schwerer Behinderung in öffentlichen Verwaltungen - Südtiroler Sanitätsbetrieb, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, öffentlichen Betrieben für Pflege und Betreuungsdienste - vorgesehen hatte; drei Jahre später wurde die Weiterführung und Ausweitung des Projektes auf 115 Vollzeitstellen genehmigt, davon 29 Stellen im Sanitätsbetrieb und 86 in den Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Betrieben für Pflege und Betreuungsdiensten. Derzeit arbeiten 161 Personen auf den 115 Arbeitsplätzen, da auch die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit gegeben ist.

Durch das große Interesse der öffentlichen Körperschaften lagen im Mai dieses Jahres mehr Anfragen vor, als Plätze vorgesehen sind. Deshalb wurde heute (2. Oktober) festgelegt, die Anzahl der Stellen erneut auszudehnen, und zwar auf 131 Vollzeitstellen. Davon sind vorgesehen: 35 (und damit plus 6 Stellen) im Sanitätsbetrieb zusätzlich zu den bestehenden Stellenplänen und 96 (plus 10 Stellen) in den Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste.

Mit der Ausweitung auf 131 Stellen für dieses Projekt Plus +35 steigt der für dieses Jahr benötigte Beitrag von 1,2 Millionen Euro auf 1,45 Millionen Euro im Jahr 2019.

Beiträge durch Abteilung Soziales

Die Landesabteilung Soziales zahlt jährlich Beiträge an öffentliche Körperschaften aus, die Menschen mit Behinderungen einstellen: Bei Pflichteinstellungen werden die Sozialabgaben zu Lasten des Arbeitgebers gedeckt; bei freiwilligen Einstellungen, die die vorgeschriebene Anzahl überschreiten, erfolgt die Deckung von 60 Prozent der gesamten Personalausgaben für jede eingegliederte Person.

Voraussetzungen

Die Stellen sind an Personen gebunden und können mittels Stellenplanerweiterung vergeben werden. Vorausgesetzt wird neben der Eintragung in die Ranglisten zur Pflichtvermittlung auch der Besitz der Bescheinigung der zuständigen Ärztekommission mit einer anerkannten körperlichen Beeinträchtigung von mehr als 74 Prozent bzw. psychischer oder kognitiver Beeinträchtigung unabhängig vom Prozentsatz der Zivilinvalidität. Zudem muss die Teilnahme an einem dokumentierbaren Arbeitseingliederungsprojekt nachgewiesen werden sowie der Besitz der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zum öffentlichen Dienst (Studientitel, Zweisprachigkeitsnachweis, Sprachgruppenzugehörigkeit).

Gesuche und Termine

Öffentliche Körperschaften richten ihre Gesuche um Beiträge an die Landesabteilung Soziales, Amt für Menschen mit Behinderungen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen. Die Termine sind jährlich der 28. Februar für Erneuerungen und für neue Anstellungen sowie der 31. Mai und 30. September für neue Anstellungen.

Informationen

Weitere Informationen sind bei Sachbearbeiterin Verena Egger im Amt für Menschen mit Behinderungen erhältlich (Tel. 0471 418279, verena.egger@provinz.bz.it).

mac