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Verwaltungsreform des Sanitätsbetriebes: Ja zu Betriebsordnung

Die Landesregierung hat jüngst (28. Dezember) die neue Betriebsordnung des Sanitätsbetriebes gutgeheißen. Die Verwaltung wird damit vereinfacht und verschlankt.

Die neue Betriebsordnung des Verwaltungsbereiches des Südtiroler Sanitätsbetriebes gilt als Meilenstein der Verwaltungsreform im Sanitätsbereich. Die Verwaltungsreform war mit zwei Landesgesetzen im Jahr 2017 beschlossen worden. Zur Umsetzung der jetzt vom Betrieb erarbeiteten Betriebsordnung hatte die Landesregierung ihre Vorgaben gemacht. An diese hat sich der Betrieb in der nun vorliegenden Betriebsordnung gehalten und so startet nun mit dem Gutachten der Landesregierung vom 28. Dezember ihre Umsetzung. Ziele dieser Reform sind vor allem die Vereinfachung und die Verschlankung des Verwaltungsapparates des Sanitätsbetriebes.

"Vor zehn Jahren sind die damaligen vier Sanitätsbetriebe zum Südtiroler Sanitätsbetrieb zusammengeführt worden. Nun gilt es, die Organisation unserer Gesundheitsdienste in einem einzigen Betrieb zu verschlanken, zu vereinheitlichen und zu vernetzen", erklärt Landesrätin Martha Stocker, "um im Sinne eines modernen Managements eines Betriebes mit fast 10.000 Mitarbeitenden Doppelgleisigkeiten und hierarchische Unklarheiten zu vermeiden."

"Die gesetzten Schritte waren wichtig, um den Sanitätsbetrieb noch effizienter und zielgerichteter und bürgernäher verwalten zu können", betont Gesundheitslandesrätin Stocker. Bereits im Mai 2017 waren die entsprechenden Leitlinien zur Ausarbeitung der Betriebsordnung des Südtiroler Sanitätsbetriebes genehmigt worden, die mit dem begutachtenden Beschluss vom vergangenen 28. Dezember nun in Umsetzung gelangen. Betroffen davon ist ausschließlich der Verwaltungsbereich, der klinische Bereich wird in einem zweiten Moment angegangen.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Verstärkung der Mitsprache der verschiedenen betrieblichen Ebenen im strategischen Entscheidungsprozess. So obliegt die Führung des Südtiroler Sanitätsbetriebes der Generaldirektion im Verbund mit der Sanitätsdirektion, der Verwaltungsdirektion und der Pflegedirektion, wobei in das neu geschaffene Führungsgremium auch die Bezirksdirektoren eingebunden sind. Im neu eingeführten und bisher nicht vorgesehenen Kollegium für die klinische Führung sind zudem alle Sanitätsberufe vertreten und üben eine beratende Funktion in allen Fragen der medizinischen Leistungserbringung aus. "Nur durch eine kollegiale Führung können eine übergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen sowie eine vernetzte Leistungserbringung mit landesweiten qualitativen Standards in der Gesundheitsversorgung gelingen", ist Landesrätin Stocker überzeugt.

Das Ziel ist eine Neuordnung der Verwaltung des Sanitätsbetriebes hin zu dienstleistungsorientierten, einheitlichen und landesweiten Supportdiensten. Dies heißt: Künftig wird es nur mehr betriebsweite Verwaltungsabteilungen geben, die ausgewogen auf alle Gesundheitsbezirke aufgeteilt sind. Um Verwaltungsabläufe und -prozesse einheitlicher abzuwickeln, werden alle bestehenden Ämter bestimmten Betriebsabteilungen zugeteilt. Die Führungsstrukturen werden durch die neue Betriebsordnung auf von vormals 23 auf 15 Betriebsabteilungen reduziert. Gleichzeitig wurde im wichtigen Bereich Personal eine bedeutende Neuerung eingeführt: Aus der Personalabteilung werden die zwei neuen Abteilungen Personalverwaltung und Personalentwicklung. Damit soll den großen Herausforderungen in einem strategisch wichtigen Bereich Rechnung getragen werden, bedenkt man den Konkurrenzkampf zur Gewinnung von medizinischem Personal auf europäischer Ebene.

LPA