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Land vergibt Studienbeihilfen für Ausbildung im Gesundheitsbereich

Ansuchen können bis 4. Februar für Kurse gestellt werden, die zwischen August 2019 und Juli 2020 beginnen. Für Kurse von Jänner bis Juli 2020 kann bis zum 29. Mai um eine Beihilfe angesucht werden.

Das Land vergibt auch heuer wieder Stipendien für Grundausbildungen im Gesundheitsbereich. (Foto: LPA/Ivo Corrà)

Die Landesregierung hat die Richtlinien zur Gewährung von Studienbeihilfen für die Grundausbildung im Gesundheitsbereich genehmigt. Personen, die Kurse für die Grundausbildung in einem Gesundheitsberuf und für Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich besuchen, können auch heuer wieder um eine Studienbeihilfe ansuchen. Der Kursbeginn muss zwischen 1. August 2019 und 31. Juli 2020 liegen. Zu den geförderten Initiativen gehören auch Vollzeitausbildungen in Osteopathie und Chiropraktik mit einer Mindestdauer von fünf Jahren, vorausgesetzt, die Ausbildung wurde an einer entsprechend anerkannten Universität absolviert. 

Für die Förderung der Grundausbildung gelten dieselben Kriterien, die auch das Amt für Hochschulförderung bei der Vergabe von Studienstipendien für den Besuch universitärer Einrichtungen oder Fachhochschulen anwendet.

EEVE als Berechnungsgrundlage

Neu dabei ist, dass die Höhe der Studienbeihilfe aufgrund der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) berechnet wird und nicht mehr wie bisher aufgrund der Steuererklärung. Dies erfolgt im Sinne der Vereinheitlichung der Voraussetzungen bei der Inanspruchnahme von Förderungen des Landes.  

Die EEVE und die Bescheinigung zum "Faktor wirtschaftliche Lage" (FWL) als Maß für die finanziellen Verhältnisse einer jeden Familiengemeinschaft können kostenlos bei den konventionierten Patronaten und Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht werden. 

Ansuchen bis 4. Februar einreichen

Einreichfrist für Kurse, die zwischen 1. August 2019 und 31. Dezember 2019 begonnen haben, ist der 4. Februar 2020 (12.00 Uhr). Für Kurse, die zwischen 1. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 beginnen, ist die Einreichfrist der 29. Mai 2020 (12.00 Uhr). 

Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung können auch vom Web-Portal des Landes im Bereich Gesundheit heruntergeladen werden. Formblätter für die Gesuche sind im Landesamt für Gesundheitsordnung erhältlich, dort gibt es auch weitere Auskünfte (Claudia Paulato, Tel. 0471 418 152 oder 0471 418 140, E-mail: gesundheitsordnung@provinz.bz.it).

LPA/fg

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