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Stationäre Dienste werden schrittweise geöffnet

Seniorenwohnheime und Wohndienste für Menschen mit Behinderung werden schrittweise wieder zugänglich für Besuche und Neuaufnahmen gemacht. Eigener Monitoringausschuss soll Phase 2 begleiten.

In Kürze dürfen Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim leben, übers Wochenende wieder ihre Familien besuchen. (Foto: LPA/Sozialzentrum Kurtatsch)

Die Landesregierung hat mit der Genehmigung des Landesplanes die Grundlage für die Wiederaufnahme der regulären Tätigkeit in den Seniorenwohnheimen und dem Dienst für begleitetes und betreutes Wohnen für Senioren heute (9. Juni) den Weg für Phase 2 auch in diesem Bereich geschaffen. Die Wiederöffnung kann nun auch schrittweise in Wohnheimen, Wohngemeinschaften und Trainingswohnungen für Menschen mit Behinderungen, für Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankungen erfolgen.

Bereits seit dem 20. Mai sei es möglich gewesen, die teilstationären Dienste wieder zu eröffnen – bisher seien rund 85 Prozent der Dienste wieder aktiv, erklärte Soziallandesrätin Waltraud Deeg bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung. "Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst, wissen jedoch auch um die enorme emotionale Bedeutung des Kontakts zu Familienangehörigen und Bekannten. Die niedrigen Infektionszahlen bestärken uns und weil wir die Entwicklungen im Blick haben, gehen wir als erste auf dem Staatsgebiet über zu einer schrittweisen Öffnung der Seniorenwohnheime und der Wohnheime für Menschen mit Behinderung", sagte Landesrätin Deeg.

Seniorenwohnheime: Besuche und Neuaufnahmen wieder möglich

Konkret heißt dies, dass ein Heim, das 14 Tage lang keine positiv getesteten Heimbewohner oder Mitarbeitenden aufweist, schrittweise zum Heimalltag zurückkehren kann. Nun kann jedes Heim je nach seiner Situation die entsprechenden Vorbereitungen treffen und nach einer Vorlaufzeit auch wieder Besuche von außen ermöglichen. Dabei gelte es natürlich für beide Seiten, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen auch eine Terminvormerkung, um Menschenansammlungen zu vermeiden, das Messen der Körpertemperatur, oder die Organisation des Besuches nach Möglichkeit in Besucherräumen. "Wir machen damit einen mutigen, sehr weitreichenden Schritt, auf den viele Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, aber auch Familienangehörige gewartet haben", betonte Deeg. Es sei auch bisher möglich gewesen, in Ausnahmefällen Besuche zu erlauben und dies sei mit Umsicht und Vorsicht von den Heimleitungen auch ermöglicht worden.

Auch Neuaufnahmen in die 76 Südtiroler Seniorenwohnheime sind ab sofort wieder möglich, sofern es dafür das Einverständnis des ärztlichen Leiters des Heimes gibt. Dabei muss für den neuen Bewohner ein anerkannter, negativer PCR-Test vorliegen, der maximal vier Tage alt sein darf. Vorrang bei haben dabei die Daueraufnahmen, nach Möglichkeit können jedoch auch Kurzzeitpflegebetten wieder besetzt werden. Die Heime werden im Landesplan dazu angehalten vorher die bestehenden Wartelisten zu aktualisieren. Die Gesuche um Aufnahme müssen derzeit digital übermittelt oder über die Anlaufstellen für Pflege und Betreuung eingereicht werden, eine Abgabe im Heim ist nicht möglich. Es gelte viele Vorbereitungen zu treffen, doch wird man schrittweise auch innerhalb der Einrichtungen alle reduzierten Tätigkeiten und Dienste, wie die interne Hausbar oder die Heimkapelle, wieder aufnehmen können, betonte Deeg in der Pressekonferenz. Auch der Zutritt für freiwillige Helferinnen und Helfer ist nach Rücksprache mit der Heimleitung und den ärztlichen Leitern wieder möglich.

Phase 2 für alle stationären Dienste

Dieselben Bestimmungen gelten auch für Wohnheime, Wohngemeinschaften und Trainingswohnungen für Menschen mit Behinderungen, mit einer psychischen Erkrankung und Abhängigkeitserkrankungen. Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos waren auch diese stationären Dienste von der Schließung im März 2020 betroffen. Nun soll auch hier Phase 2 eingeleitet werden. So sind ab Veröffentlichung des Beschlusses auch wieder Wochenendbesuche bei den Familien möglich. "Wir wissen um den verantwortungsbewussten Umgang der Familien mit ihren lieben Angehörigen, die sie für so lange Zeit nicht direkt sehen konnten", hob Landesrätin Waltraud Deeg hervor. Es gehe darum ein sicheres Angebot an Begleitung und Unterstützung für schutzbedürftige Nutzerinnen und Nutzer der Dienste zu schaffen.

Monitoringausschuss begleitet Phase 2 der Sozialdienste

Landesrätin Deeg unterstrich abschließend erneut die gute Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Heime, als auch der unterschiedlichen Akteure. So sei der Plan für Phase 2 in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Krisenstab Seniorenwohnheime erarbeitet worden. Diesem gehören bekanntlich Vertreter des Seniorenwohnheime Südtirols, der Pflegedienstleister, der Führungskräfte der Seniorenwohnheime sowie der Sanität und des Landesamtes für Senioren und Sozialsprengel an. Man habe sich in der Krisenzeit gut vernetzt und wolle dieses dichte Netzwerk weiter erhalten. Ein gutes Monitoring könne dabei helfen eine mögliche zweite Welle frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit einzugrenzen, sagte Deeg. Darum solle künftig ein Monitoringausschuss, bestehend aus den Mitgliedern des Krisenstabes und ergänzt um Vertretungen der ärztlichen Leiter der Heime, der Pflegefachkräfte sowie des psychologischen Dienstes, die Phase 2 im Sozialbereich begleiten.

Das Video zur Pressekonferenz ist hier verfügbar.

LPA/ck

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