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Landesregierung beschließt Förderungen von Landapotheken

Mit bis zu 8000 Euro pro Jahr werden Landapotheken in Zukunft gefördert. Vor allem für ältere Menschen ist die Apotheke vor Ort wichtig.

Am Dienstag (17. Oktober) hat die Landesregierung beschlossen, periphere Apotheken mit bis zu 4500 Euro pro Jahr zu fördern. Apotheker, die zusätzlich zur Landapotheke eine Arzneimittelausgabestelle führen, bekommen bis zu 6000 Euro im Jahr, wer eine periphere Apotheke und dazu noch eine Ausgabestelle führt, kann in Zukunft eine jährliche Förderung von bis zu 8000 Euro erhalten. Was die Arzneimittelausgabestellen betrifft, gilt die Voraussetzung, dass sie mindestens 20 Stunden pro Woche geöffnet sind.

"Diese Maßnahme ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Stärkung der Betreuung vor Ort", zeigt sich Gesundheitslandesrätin Martha Stocker erfreut. "Vor allem für viele ältere Menschen ist es wichtig, dass ihre Apotheke im Ort erhalten bleibt. Denken Sie nur daran, wie lang die Wege zu Apotheken in Nachbarorten auf dem Land oft sind. Deshalb ist mir die Förderung der Landapotheken ein besonderes Anliegen", so Stocker weiter.

Die Anträge auf Förderung sind innerhalb 31. Januar eines jeden Jahres beim zuständigen Landesamt der Abteilung Gesundheit einzureichen. Wer in einer Tourismusgemeinde tätig ist, kann sie nicht in Anspruch nehmen.

Als peripher gelten Apotheken in Gemeinden mit weniger als 1800 Einwohnern. Eine Arzneimittelausgabestelle kann nur in Gemeinden eingerichtet werden, die die Voraussetzungen für eine Apotheke nicht erfüllen. Die Führung dieser Ausgabestelle wird, wenn möglich, dem Inhaber der nächstgelegenen Apotheke übertragen.

ep