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Hier finden Sie die von den Referenten zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den Tagungen, jeweils in ihrer Originalfassung:

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Tagung Ethik und Kommunikation am Lebensende - 29. Oktober 2016

Im Umgang mit Menschen am Lebensende ist es wichtig, deren besondere Bedürfnisse und Wünsche zu erkennen und sich bei daraus entstehenden Problemen um eine Lösung zu bemühen. Die Tagung des Landesethikkomitees beschäftigt sich mit allen Aspekten rund um die Kommunikation am Lebensende.

Auch in Südtirol treibt viele Menschen die Frage um, wie sie im Falle einer schweren Erkrankung behandelt werden sollen, insbesondere, wenn sie zu dem Zeitpunkt nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten stellen diese Entscheidungssituationen ebenfalls eine besondere Herausforderung dar. Aus diesem Grund greift das Landesethikkomitee unter dem Präsidenten Primar Herbert Heidegger das Thema erneut mit einer Fachtagung am 29.10.16 im Kolpinghaus in Bozen auf, die Orientierung und Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsbereich sowie die Bürgerinnen und Bürger bieten soll.

Programm

Gemäß dem Tagungstitel „Ethik und Kommunikation am Lebensende" soll vor allem die Bedeutung des Gesprächs für eine gute Entscheidungsfindung im Interesse der Betroffenen im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen.

Am Vormittag sind zunächst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeladen, sich zunächst über die Möglichkeiten einer gelungenen Kommunikation zwischen Patient und Gesundheitspersonal sowie innerhalb des Teams zu informieren und anschließend zu erfahren, wie eine gemeinsam getragene Therapieentscheidung in der letzten Lebensphase gelingen kann. Hierbei werden Fragen der Palliativversorgung ebenso angesprochen wie die Möglichkeiten einer Ethikberatung und die Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen mittels einer Patientenverfügung. Zudem werden juristische Fragen des Verzichts auf lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen diskutiert.

Das Nachmittags-Programm richtet sich dann neben dem Fachpersonal insbesondere auch an die Bevölkerung: Wie kann ich mit einer Patientenverfügung für zukünftige Behandlungsentscheidungen vorsorgen, wenn ich diese dann aufgrund meiner Erkrankungen selbst nicht mehr treffen kann? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei den Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen zu berücksichtigen? Welche Möglichkeiten bietet die Palliativmedizin nicht nur am Lebensende? Was kann die Sachwalterschaft dazu beitragen, dass ich auch bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit noch so behandelt werde, wie ich mir das wünsche? Das Ethikkomitee freut sich auf einen lebendigen und fruchtbaren Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitswesens zu den ethischen Herausforderungen am Lebensende!

Tagung des Landesethikkomitees „Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Ethische, medizinische, religiöse und rechtliche Aspekte“

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, Patientenorganisationen

Die Entscheidung über die Einleitung einer künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr – oft eine Entscheidung über "Leben und Tod" – stellt Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und Angehörige immer wieder vor schwerwiegende Herausforderungen. Im Entscheidungsprozess spielen neben medizinischen und ethischen Erwägungen emotionale Aspekte eine große Rolle, vor allem was das „Verhungern- und Verdurstenlassen“ betrifft.

Bei der Tagung wurden ethische Grundlagen der Entscheidungsfindung, medizinische und palliativmedizinische Ansätze, religiöse Aspekte, die rechtliche Situation und Methoden der Entscheidungsfindung im Konsens aller Beteiligten ausgehend von Fallbeispielen und den großen Fragen der Praxis bearbeitet.

Tagungsprogramm

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Eine Empfehlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen in Südtirol

Bei der Tagung wurde die Handreichung Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Eine Empfehlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen in Südtirol vorgestellt.

Referate

Künstliche Ernährung ud Flüssigkeitszufuhr: ethische Grundlagen der Entscheidungsfindung Entscheidungsfindung in einer ethischen Fallbesprechung

Prof. Dr. MPH Georg Marckmann, München

LMU München, Institut für Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin Studium der Humanmedizin und der Philosophie im Doppelstudium an der Universität Tübingen, Postgraduierten-Ausbildung:“Ethik in den Wissenschaften” an der Universität Tübingen. Public-Health-Studium an der Harvard Universität in Boston (USA). Ab 2010 Professor für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin und Vorstand des gleichnamigen Instituts an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Internationale Vortragstätigkeit. Mitarbeit und wissenschaftliche Beratung in zahlreichen Ethikkommissionen und ethikbezogenen Projekten; stellvertretender Präsident des Landesethikkomitees.

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Medizinische Grundlagen

Dr. Christoph Fuchs, München

Studium der Humanmedizin und der Philosophie. Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin und Geriatrie. Leitender Oberarzt am Zentrum für Akutgeriatrie und Frührehabilitation am Klinikum München Neuperlach. Ärztlicher Mitarbeiter des Spezialisierten Ambulanten Palliativ Versorgungs-Team  (SAPV) des Christophorus Hospiz Vereins München; über den Palliativgeriatrischen Dienst viel Erfahrung in der Beratung von Pflegeheimen über die PEG-Sondenlegung.

Palliativmedizinische Aspekte: Künstliche Ernährung und Flüssigkeitsgabe in der letzten Lebensphase

Dr. Christoph Gabl, Innsbruck

Tiroler Hospiz-Gemeinschaft, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Akademischer Palliativexperte. Arbeitet seit mehreren Jahren als leitender Arzt im Mobilen Team der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft zur ambulanten Betreuung von Patienten/-innen im häuslichen Umfeld.

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr aus theologisch-ethischer Perspektive

Prof. Alberto Bondolfi, Trient/Zürich

Direktor „Istituto scienze religiose Fondazione Bruno Kessler“, Trient; Theologie und Philosophiestudium in Fribourg; seit 2001 Professor für Ethik an der Theologischen Fakultät der Universität Lausanne, später der Universität Genf. Seit 2012 Direktor „Istituto scienze religiose Fondazione Bruno Kessler“, Trient. Dozent an verschiedenen Universitäten (Université Laval in Québec; Basel und Bern); Vorsitz der Schweizer Gesellschaft für Bioethik, Mitglied des Nationalen Schweizer Bioethikkomitees und des Landesethikkomitees.

Prof. P. Martin M. Lintner OSM, Brixen/Innsbruck

Priesterweihe 2001; Studium der Katholischen Fachtheologie; Doktoratsstudium in Theologischer Ethik. Mitglied des Landesethikkomitees der Autonomen Provinz Bozen. Seit 2011 Ordentlicher Professor für Moraltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Brixen. Lehrbeauftragter für Ethik (Studium generale) an der Freien Universität Bozen. Mitglied im Europa-Regional-Komitee der CTEWC (Catholic Ethicists in the World Church) . Seit September 2013: Präsident der Europäischen Gesellschaft für Katholische Theologie . Seit Juli 2014: Präsident von INSeCT - International Network of Societies for Catholic Theology .

Die Rechtslage zur künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Bestimmungen und Urteile

Dr.in Marta Tomasi, Trient

Forschungsbeauftragte Universität Trient. Forschungsdoktorat “Vergleichendes und europäisches Recht” an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Trient, zurzeit Forschungsbeauftragte der Universität Pavia. Während der Spezialisierung Forschungstätigkeit im Ausland am Hastings College of the Law in San Francisco und am King’s College  London. Seit 2007 Mitarbeiterin des “Progetto Biodiritto” an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Trient mit Teilnahme an Projekten auf nationaler und internationaler Ebene.

Ab 17. Juni 2013 um 17.00 Uhr ist es möglich, die Broschüre Therapiezieländerung bei schwerkranken Patientinnen und Patienten und Umgang mit Patientenverfügungen: Empfehlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheits- und Sozialwesen in Südtirol" 

Die Verteilung der Ressourcen im Gesundheitswesen hat eine hohe ethische Komponente. Zu diesem Thema wurden 2 Tagungen organisiert.

Was soll im Gesundheitswesen Vorrang haben? Eine Frage der Ethik! 2. Februar 2012

Dr. Richard Theiner
Landesrat für Familie, Gesundheit und Sozialwesen des Landes Südtirol
Grußwort

Dr. Herbert Heidegger, Präsident des Landesethikkomitees

Prof. Georg Marckmann, Ludwig-Maximilian Universität München 

Dr. Horand Meier

Dr. Martin Lintner, Priester, Mitglied des Landesethikkomitees

Dr.in Deborah Mascalzoni, Mitglied des Landesethikkomitees

Dr.in  Clara Astner, Psychologin, Mitglied des Landesethikkomitees

Prof. Thorsten Meyer, Psychologe, Hannover,

 

Zuweisung der Ressourcen im Gesundheitswesen aus ethischer Sicht

Bozen, 3. Dezember 2004

Dr. Richard Theiner
Landesrat für das Gesundheits- und Sozialwesen der Autonomen Provinz Bozen Südtirol

  • Das Recht auf Gesundheit. Verteilung der Mittel an die Medizin und in der Medizin. Was ist sinnvoll, notwendig, worauf können wir verzichten? Rationalisierung. Erarbeitung von Prioritäten. Ethik und Politik. Notwendigkeit einer öffentlichen Diskussion.

Prof. Dr. Dietrich von Engelhardt
Ordentlicher Professor für Medizin- und Wissenschaftsgeschichte der Medizinischen Universität zu Lübeck. Vorsitzender der Ethikkommission der Universität. Ehemals Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin. Stellvertretender Vorsitzender des Landesethikkomitees in Südtirol. Autor zahlreicher Publikationen. 

Dr. Giovanni Martini
Doktorat in Soziologie. Seit 1983 Tätigkeit im Ressort für das Gesundheits- und Sozialwesen der Autonomen Provinz Trient in den Fachbereichen Programmierung und Forschung im Sanitätswesen. Seit 2004 Leiter des „Servizio Formazione e Innovazione per la salute" der Provinz Trient, mit Zuständigkeiten für die Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals, für Gesundheitserziehung, Öffentlichkeitsarbeit für die Gesundheitsförderung und Epidemiologie. Autor zahlreicher Publikationen und rege Referententätigkeit. Leiter der 2003 von der Autonomen Provinz Trient ernannten Kommission für die Förderung eines gerechten und unparteilichen Gesundheitswesens.

  • Aktuelle Allokationsfragen im Gesundheitswesen. Was ist Gesundheit?  Welche Faktoren bestimmen die Gesundheit? Aktuelle Herausforderungen für das europäische Gesundheitssystem. Welche Form einer nachhaltigen Medizin ist vorstellbar?
    Il concetto di salute. I presupposti della salute. Fattori determinanti per la salute. Sfide attuali al sistema sanitario in Europa. Una medicina sostenibile.

Dr. Dieter Ahrens
Studium der Betriebswirtschaft in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Gesundheitswissenschaften und öffentliche Gesundheitsförderung. Tätigkeit als Hochschulassistent am Institut für Management und Ökonomie im Gesundheitswesen an der Privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT) in Innsbruck. Hochschullehrer im Studiengang Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung der Fachhochschule Burgenland (A). 

  • Entwicklungstrends im europäischen Gesundheitswesen
    Bestandsaufnahme: Finanzierungsprobleme und Verteilung der Gesundheitsausgaben. Internationale Entwicklungen: Reformen der Krankenversorgungssysteme. Wettbewerbselemente, Europäische Gesundheitspolitik, Eigenbeteiligungen bzw. Zuzahlungen. Bewertung aus der Sicht von Public Health.

Dr. Gisela Perren-Klingler
Studium der Medizin, Spezialisierung in Psychiatrie, Ausbildung in Psychotherapie und Psychoanalyse. Gründung des Instituts Psychotrauma Schweiz ins Visp. Tätigkeit als Referentin, Supervisorin und Ausbildnerin im Bereich Psychotrauma, Autorin zahlreicher Publikationen. Forschungsschwerpunkt: Zusammenhänge zwischen Medizin und Menschenrechten unter verschiedenen Aspekten.

Tagung

Bozen, Kolpinghaus, Kolping Straße 3 6. Dezember 2012 17.30 - 20.00 Uhr

Fragen zum Lebensende, zum Lebensbeginn, umstrittene diagnostische Möglichkeiten, therapeutische Konfliktsituationen, gerechte Verteilung der Mittel, Selbstbestimmung und Menschenwürde – wie kann ich mich orientieren, wie kann ich entscheiden? Das Landesethikkomitee hilft dabei.

Seit 10 Jahren werden mit Bildungsinitiativen, Veröffentlichungen und Stellungnahmen Orientierungs- und Entscheidungshilfen für politisch Verantwortliche, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen und interessierte Menschen erarbeitet.

10 Jahre Landesethikkomitee

  • Prof. Herbert Heidegger, Vorsitzender des Landesethikkomitees

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Gesundheitliche Vorsorgeplanung - Patientenverfügung 

Ethische Beratung in Südtirol

 

Tagung "Verletzlich und überfordert - Patientenwille und ärztlich-pflegerisches Handeln"

 

12. April 2003

Interuniversitäres Seminar - Brixen. 12. April 2003


Zwischen Recht und Ethik besteht ein spannendes Verhältnis: Es ist nicht deckungsgleich, überlagert, berührt und ergänzt sich jedoch in vielen Bereichen
Prof. Giuseppe Zuccalà Professor für Öffentliches Recht, Universität Padua

Euthanasie: historische Prämissen und eine kritische Beurteilung der gegenwärtigen Tendenzen  

Univ. Prof. Dr. Hartmann Hinterhuber Univer. Klinik für Psychiatrie, Innsbruck und Mitglied der Bioethikkommission der Österreichischen Bundesregierung

Welche Schutzwürdigkeit hat der Embryo? Ethische Überlegungen zur embryonalen Stammzellenforschung. Haben wir das Recht, das technisch Machbare immer auszuschöpfen?

Prof.ssa Rosa Maria Ancona Keller Universität Freiburg in Breisgau

Adulte Stammzellen: eine ausreichende Alternative zu embryonalen Stammzellen? Was ist realistisch, was Illusion?

Univ. Prof. Dr. Richard Greil Klinische Abteilung für Hämatologie und Onkologie der Univer. Klinik für Innere Medizin, Innsbruck

Ethisch-theologische Überlegungen zur Euthanasie.
Als gläubige Christen sollten wir auch in scheinbar auswegloser Situation das Zwiegespräch mit Gott nie abbrechen

Dekan Prof. Karl Golser Philosophisch-Theologische Hochschule, Brixen

Ethik und Recht an den Grenzen des Lebens, eine besondere Herausforderung für unsere Generation

Prof. Elisabetta Palermo Fakultät für Bildungswissenschaften,- Universität Padua 

Ethische Aspekte in der Anwendung der Alternativmedizin.
Eine Balance zwischen Berufsethik und Recht

Prof. Cesare Scandellari Fakultät für Medizin, Universität Padua

Forschungsethik in den humanmedizinischen Wissenschaften.
Was wird uns vorgegaukelt, was erscheint realistisch? Unsere Wünsche eilen der Realität weit voraus

Univ. Prof. Dr. Holger Baumgartner  Leiter der Geschäftsstelle der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck 

Das Placebo in der Medizin: ethische Probleme.
Das Placebo als Therapeutikum, ein ethisch vertretbarer Ansatz?

Prof. Giorgio Dobrilla Ehemaliger Primar der Abteilung Gastroenterologie, Gesundheitsbezirk Bozen

Ethische Probleme im Rahmen des vergleichenden Verfassungsrechtes in Italien, Österreich, Deutschland

Prof. Carlo Casonato Professor für Verfassungsrecht, Universität Trient, Mitglied des Landesethikkomitee

Der Arzt zwischen Wissenschaft, Ökonomie und den Gesetzen des Marktes.
Teilweise sind dies Forderungen, die sich gegenseitig ausschließen. Die Identität des Arztbildes kann daran Schaden nehmen

Prim. Oswald Mayr Primar der Abteilung Intensivmedizin und Anästhesie, Sanitätsbetrieb Bozen, Präsident des Landesethikkomitees

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Hören und doch nicht verstehen... Ethik in der Kommunikation

Vortragsreihe für Gesundheitspersonal und interessierte Bürgerinnen und Bürger
12. Oktober, 3. und 22. November, 2. Dezember 2005

Vortragsreihe 5. - 14. November 2003

Dr. Bernhard Greiling, Leiter der Palliativabteilung des Krankenhauses Eutin, Schleswig Holstein Bozen
Bozen 5. November 2003

Unter Palliativmedizin ist die ganzheitliche Betreuung schwerkranker Menschen in der Sterbephase zu verstehen. Sie berücksichtigt medizinische, soziale, religiöse und kulturelle Aspekte gleichermaßen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören vor allem das Streben in Schmerzfreiheit, die Erhaltung körperlichen Wohlbefindens soweit es die Grundkrankheit zulässt, das Vermindern von Angst, und die Einbeziehung der Familie und des Freundeskreises des Patienten in diese Lebensphase.

Prof. Dr. Karl Golser, Dekan der Theologisch-philosophischen Hochschule Brixen Bozen 7. November 2003
In diesem Begriff verbirgt sich der Aspekt „guter Tod" bis hin zum Albtraum des „getötet werden". Im Rahmen der Autonomie hat der Mensch nicht nur das Recht und Pflicht sein Leben, sondern auch über das Lebensende bewusst zu gestalten. Wenn sich dieser Prozess von jeder christlichen Einstellung losgelöst vollzieht, führen vermehrt finanzielle und soziale Zwänge dahin, den Menschen am Lebensende nur nach seinem Nutzen zu beurteilen. Aus der Einsicht dieser materiellen Nutzlosigkeit kann die Entscheidung für einen gewollten und selbst herbeigeführten Tod folgen. Wer aber den Tod auch in seiner religiösen Dimension erkennt, durchtrennt die Möglichkeit der Zwiesprache mit Gott auch in dieser Lebensphase nicht.

Bruneck, 12.11.2003 Dr. Oswald Mayr, Primar der Abteilung Anästhesie und Intensivmedizin, Sanitätsdirektor, Krankenhaus Bozen
Wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen, so hat auch im medizinischen Bereich die Selbstbestimmung einen hohen Stellenwert erreicht. Das Wort „Autonomie" setzt sich aus den Worten „Selbst" und „Recht" zusammen. Selbstbestimmung setzt Informiert-Sein und Verantwortung für sich selbst voraus. Eingebettet ist dieser persönliche Spielraum in einen rechtlichen Rahmen. Die Patientenautonomie ist eine große Errungenschaft, die jedoch nicht vom Extrem der pateranalistischen Patientenbetreuung in das Gegenteil umschlagen darf, das Alleingelassen - Sein mit sich selbst und seiner Entscheidung.

Meran, 11. November 2003
Dr. Hubert Messner, Abteilung Neonatologie und Neugeborenenintensivstation, Bozen
Sterben ist nicht nur altersbedingt. Zu oft wird das Sterben mit dem Alter verbunden. Die Entwicklung der Medizin und die immer weiter fortschreitende Technologie haben die Grenzen der Lebensfähigkeit von Frühgeburten in den letzten Jahrzehnten verschoben. Das Überleben dieser Kinder aber ist zur Zeit nur in einem beschränkten Ausmaß möglich und geht oft einher mit einer großen Belastung in erster Linie für die Kinder. Die Zuständigkeit der Gemeinschaft ist es, sich diesem Überlebenskampf zu stellen, um die Belastung für Kinder und Eltern erträglicher zu gestalten.

Dr. Günther Donà, Primar der Abteilung für Geriatrie, Krankenhaus Bozen
Brixen, 14.11.2003

Das Recht auf Ernährung ist ein fundamentales Grundrecht. Es darf keinem verweigert werden, unabhängig von seiner Urteilsfähigkeit.
Die Unmöglichkeit der Nahrungsaufnahme ist nicht isoliert, sondern als Teil einer komplexeren Krankheit zu sehen. Deshalb muss im Einvernehmen mit den engen Angehörigen, dem medizinisch Sinnvollen, dem Zumutbaren und im Einklang mit der vorangegangenen Geisteshaltung des Patienten entschieden werden, inwieweit eine künstliche Ernährung durchzuführen ist oder nicht.