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Auf welche Grundleistungen haben Sie Anrecht?

Auf gesamtstaatlicher Ebene ist mit 23. Februar 2002 das Dekret des Präsidenten des Ministerrates in Kraft getreten, welches die einheitliche Mindestbetreuungsstandards (LEA) definiert. Die Betreuungsstandards umfassen alle jene  Leistungen und Dienste, die der staatliche Gesundheitsdienst den Bürgerinnen und Bürger, die in Südtirol wohnhaft sind und all jenen, die Anspruch auf medizinische Versorgung haben, kostenlos oder gegen Bezahlung einer Kostenbeteiligung (Ticket)  gewährleisten muss. Diese Leistungen werden durch die Steuern finanziert.

Als einheitliche Mindestbetreuung werden folgende Gesundheitsleistungen, die in drei große Bertreuungsebenen unterteilt sind verstanden:

- die kollektiven Formen der Gesundheitsbetreuung im Lebensumfeld und im Arbeitsbereich, welche alle Vorsorgetätigkeiten zugunsten der Gemeinschaft und des Einzelnen umfassen (Schutz bei Umweltbelastung, bei Arbeitsunfällen, tierärztliche Prophylaxe, Überprüfung der Nahrungsmittel und der Getränke, Prophylaxe bei Infektionskrankeiten und ansteckenden Krankheiten, Rechtsmedizin);

- die Gesundheitsbetreuung im Sprengel, d. h. alle sozio-sanitären Tätigkeiten und Dienste, die auf dem Territorium angeboten werden, von der Basismedizin bis zu der pharmazeutische Betreuung, von der fachärztlichen Betreuung im Ambulatorium bis zu der Prothesenbeihilfe für Menschen mit Beinträchtigungen, von den Hauspflegediensten bis zu den Beratungsstellen (Familienberatungsstellen, Dienste für Abhängigkeitserkrankungen, Dienste für psychische Gesundheit, Rehabilitationsdienste für Menschen mit Beeinträchtigungen usw.), von den stationären und teilstationären Einrichtungen (Pflegeheime, Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung, Tagesstätten, familienänliche Einrichtungen und Therapiegemeinschaften);

- die Betreuung im Krankenhaus, Notfälle, Betreuung der Akutpatienten in normaler Form und in Day Hospital und Day Surgery, in Einrichtungen für die Langzeitpflege und für die Rehabilitation usw.

Um mehr Informationen zu den einheitlichen Betreuungsstandards zu erhalten,  hier clicken  (Seiten des staatlichen Gesundheitsministeriums auf Italienisch ).

In Sütirol werden, über die gesamtstaatlichen Mindestbetreuungsstandards hinaus, zusätzliche Leistungen gewährleistet.

Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Beschreibung einiger Leistungen, welche voll oder teilweise zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes gehen. Sie werden zu den Seiten des Serviceportals des Bürgernetzes Südtirol weitergeleitet.

Termalkuren

Bei Bedarf können die Bürger Thermalkuren in vertragsgebundenen Kuranstalten in Anspruch nehmen; sie wählen diese selbst aus und brauchen für die Zulassung nur die vom Arzt für Allgemeinmedizin oder vom bediensteten Facharzt ausgestellte Verschreibung vorzulegen. Jeder Betreute kann allerdings im Laufe eines Jahres auf Kosten des Landesgesundheitsdienstes nur einen Zyklus an Thermalkuren in Anspruch nehmen, mit Ausnahme der besonders geschützten Kategorien von Dienst- und Kriegsinvaliden.

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Verteilung von prothetischen Hilfsmitteln

Zivilinvaliden, Kriegs- und Dienstinvaliden, minderjährige Invaliden (mit permanenter Invalidität), Bürger in einer besonderen Situation (nicht selbständige Bürger in Erwartung der Zivilinvaliditätsanerkennung) mit Hilfsmitteln (z.B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen), Prothesen (z.B. für Gliedmaßen, Hörprothesen), Orthesen (z.B. orthopädische Mieder; orthopädische Schuhe, Stützapparate).

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Gewährung von Heilbehelfen, Verbandsmaterial, Diätprodukte und Ersatznahrung der Muttermilch

Heilbehelfe sind Produkte, welche von Seiten eines Fach- oder Arzt für Allgemeinmedizin kostenlos  an Patienten, welche an bestimmten Krankheiten leiden, verschrieben werden können. Personen, die an Zöliakie oder an eine angeborene Stoffwechselstörungen leiden, erhalten die kostenlose Ausfolgung von Diätprodukte durch die Apotheken. Für Neugeborene von HIV-positiven Müttern ist die kostenlose Ersatznahrung der Muttermilch durch den Apotheken vorgesehen.

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