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Medizinische Betreuung im Ausland - In konventionierten Gesundheitseinrichtungen (Österreich)
- Beschluss Nr. 1032 vom 14.06.2011 - Neue Regelung für die Übernahme der Krankentransporte mit Krankenwagen zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes und für die Rückvergütung von Fahrtkosten für sanitäre Leistungen zu hochspezialisierten Gesundheitseinrichtungen im Ausland (EU-Raum) - Krankentransporte im EU-Raum
Eine kostenlose Betreuung in Österreich kann nur in „vertragsgebundenen" Krankenhausstrukturen und für bestimmte Arten von Leistungen in Anspruch genommen werden. Dafür muss eine eigene ärztliche Verschreibung seitens eines hierfür ermächtigten Facharztes vorhanden sein.
Die Krankenhausleistungen in den konventionierten Einrichtungen sind Teil der einheitlichen Betreuungsstandards, welche alle jene Bürger/innen, die in Südtirol wohhaft sind, und all jenen, die Anspruch auf medizinische Versorgung haben, gewährleistet und vom Landesgesundheitsdienst bezahlt werden .
Mit 1. Jänner 2011 sind mit folgenden Körperschaften Konventionen für die Behandlung von Südtiroler Bürgerinnen und Bürger in Kraft:
Universitätsklinik Innsbruck: für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen in klinischen Fällen, die wegen ihrer wissenschaftlich-technischen Komplexität eine universitäre Einrichtung erfordern;
Allgemeines öffentliches Krankenhaus Hall in Tirol für die Behandlung und Rehabilitation von Patienten mit psychischen Störungen und drogenabhängigen Patienten;
Öffentliches Landeskrankenhaus Natters für phtiseo-pneumologische Behandlungen;
Öffentliches Landeskrankenhaus Hochzirl- Anna Dengel Haus- für die neurologische Akutnachbehandlung;
Landeskrankenhaus Salzburg–Universitätsklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität für die Behandlung bei Lippen,- Kiefer, Gaumenspalten;
Rehabilitationszentrum Bad Häring für die Rehabilitation von Patienten nach Unfällen und Traumata sowie nach Schlaganfällen und bei neurologischen Krankheiten;
Krankenhaus „Stiftung Maria Ebene" mit Sitz in Frastanz (Vorarlberg), Therapiestation „Carina“ in Feldkirch, Therapiestation „Lukasfeld“ in Meiningen und Wohngemeinschaft „Lukasfeld“ in Feldkirch für die Behandlung und Rehabilitation von Personen, die an Missbrauch oder Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder an anderen Suchtkrankheiten leiden;
Kurzzeittherapiestation „Haus am Seespitz“ in Maurach/Nordtirol für die Behandlung und Rehabilitation von Personen, die an Missbrauch oder der Abhängigkeit an Drogen leiden;
Sonderkrankenanstalt–„De La Tour“ in Treffen (Kärnten) für die Behandlung und Rehabilitation von Personen, die von Alkoholmissbrauch oder Abhängigkeit betroffen sind;
Langzeittherapiestation „Erlenhof“ in Prambachkirchen für die Behandlung und Rehabilitation von Personen, die an Missbrauch oder Abhängigkeit von Drogen und anderen Suchtmitteln leiden;
Sonderkrankenhaus für Alkohol- und Medikamentenabhängige bzw. Genesungsheim für alkoholkranke Männer des Landesverbandes für Psychohygiene in Salzburg für die Behandlung und Rehabilitation von Personen, die von Alkohol -und/oder Medikamentenmissbrauch bzw.- abhängigkeit betroffen sind;
Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Menschen „Psychiatrische Rehabilitation Bregenz“, mit Sitz in Bregenz zur Behandlung und Rehabilitation von Patienten mit psychischen Störungen.
Die in Südtirol wohnhafte Bürger/innen, sowie alle italienische Bürger/innen haben Anrecht auf Gesundheitsbetreuung in Ausland, sei es in EU-Ländern als auch in nicht EU-Ländern. Im Falle eines dringenden Krankenhausaufenthaltes in einem nicht zur Europäischen Union gehörenden Staat muss der Patient bzw. die Patientin die im Krankenhaus beanspruchten Leistungen selbst bezahlen, hat jedoch Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Kosten durch den zuständigen Gesundheitsbezirk (Rückvergütung eines Tagessatzes). Mehr Informationen auf den diesbezüglichen Seiten.
Um mehr Informationen zur Gesundheitsbetreuung im Ausland zu bekommen - siehe auch die Webseite des staatlichen Gesundheitsministeriums (Seiten auf Italienisch).