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Krankenhausbetreuung in privaten, nichtvertragsgebundenen Einrichtungen

Alternativ zur Betreuung in öffentlichen oder privaten, vertragsgebundenen Krankenanstalten können sich die in der Provinz Bozen im sanitären Landesverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger in privaten, nicht-vertragsgebundenen Strukturen einweisen lassen und eine Kostenrückerstattung beantragen.

Nach Inanspruchnahme der Leistung und Begleichung der Kosten kann beim Gesundheitsbezirk des Einzugsgebietes innerhalb 6 Monaten ab Entlassung aus der Struktur ein Antrag auf Rückerstattung eines Teils der bestrittenen Kosten gestellt werden.

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