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Blut spenden
Um Blut zu spenden, ist es möglich die AVIS „Vereinigung der freiwilligen Blutspender" unter folgenden Anschriften in Kontakt zu treten :
| Avis Gemeindesektion Bozen | Italienallee 13/M |
Tel./Fax 0471 402117 |
|---|---|---|
| Avis Landessektion Bozen | Italienallee 13/M |
Tel./Fax 0471 400874 |
| Avis Gemeindesektion | c/o Krankenhaus Goethestrasse 50 | Tel. 0473 280689 |
| Gemeindesektion Vinschgau- Schlanders | c/o Krankenhaus | Tel. 0473 730212 |
| Avis Gemeindesektion Brixen | Dantestrasse 37 | Tel./Fax 0472 35599 |
| Avis Gemeindesektion Pustertal - Bruneck | A. Hoferstrasse 52 | |
| Avis Gemeindesektion Sterzing | c/o Krankenhaus S. Margherita 24 | Tel. 0472 720303 |
AVIS ist
… eine Vereinigung, die Blutspender vereint und deren Tätigkeit koordiniert, Kurse und Treffen, veranstaltet, um neue Mitglieder zu gewinnen und die Bevölkerung über den Korrekten Einsatz des Blutes und seiner Derivate aufzuklären. Die Avis wurde mit dem Gesetz 20.02.1950, n. 49 anerkannt und ist eine privatrechtliche Körperschaft von öffentlichem Interesse.
Wer kann spenden?
- alle männlichen und weiblichen Personen zwischen 18 und 65 Jahren
- Achtung: das Gewicht einer Person muss mindestens 50 Kg betragen
Sichere Transfusionen
Der Spender läuft keine Gefahr einer Ansteckung, da die bei der Blutnahme eingesetzten Mittel steril sind und nur einmal benutz werden. Bevor er sein Blut spendet, muss der Spender einen Fragebogen ausfüllen und unterschreiben. Bei jeder Blutentnahme werden der Blutspender und sein Blut UNENTGELTLICH untersucht, so dass die größtmögliche Sicherheit für den Empfänger gewährleistet ist.
Das Gesetz Nr 219 vom 21 Oktober 2005, Art. 8 räumt dem Blutspender, der Arbeitnehmer ist den Anspruch auf einen Ruhetag ein, an dem die Blutnahme erfolgt. Die Entlohnung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Ebenso wenig wirkt sich den Ruhetag auf die Fürsorgebeiträge und folglich auf die Rente aus.
Für weiteren Auskünfte über die Auschlusskriterien , über die Fällen für den die Spender zeitweilig ausgeschlossen wird und über weitere Themen, ist es möglich direkt die AVIS in Kontakt zu treten.
Ruhezeit nach der Transfusion
Laut Gesetz Nr. 107 vom 4.5.90, Art. 13 haben Arbeitnehmer/innen, die Blut spenden, am Tag der Blutspende Anrecht auf einen Ruhetag. Die Entlohnung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Ebenso wenig wirkt sich der Ruhetag auf die Fürsorgebeiträge und folglich auf die Rente aus.
Für weitere Auskünfte, beispielsweise über den definitiven bzw. vorübergehenden Ausschluss von der Blutspendetätigkeit sowie andere Fragen zum Thema Blutspende stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AVIS gerne zu Ihrer Verfügung.