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Blut spenden

Um Blut zu spenden, ist es möglich die AVIS „Vereinigung der freiwilligen Blutspender" unter folgenden Anschriften  in Kontakt zu treten : 

Avis Adressen
Avis Gemeindesektion Bozen Italienallee 13/M

Tel./Fax 0471 402117

Avis Landessektion Bozen Italienallee 13/M

Tel./Fax 0471 400874
avis.bolzano-mailto:avis.bolzano-bozen@avis.it

Avis Gemeindesektion c/o Krankenhaus Goethestrasse 50 Tel. 0473 280689
Gemeindesektion Vinschgau- Schlanders c/o Krankenhaus Tel. 0473 730212
Avis Gemeindesektion Brixen Dantestrasse 37 Tel./Fax 0472 35599
Avis Gemeindesektion Pustertal - Bruneck A. Hoferstrasse 52
Avis Gemeindesektion Sterzing c/o Krankenhaus S. Margherita 24 Tel. 0472 720303

AVIS ist

… eine Vereinigung, die  Blutspender vereint und deren Tätigkeit koordiniert, Kurse und Treffen, veranstaltet, um neue Mitglieder zu gewinnen  und die Bevölkerung über den Korrekten Einsatz des Blutes und seiner Derivate aufzuklären. Die Avis wurde mit dem Gesetz 20.02.1950, n. 49 anerkannt und ist eine privatrechtliche Körperschaft von öffentlichem Interesse.  
 
Wer kann spenden?

  • alle männlichen und weiblichen Personen zwischen 18 und  65 Jahren
  • Achtung: das Gewicht einer Person muss mindestens 50 Kg betragen

 

Sichere Transfusionen

Der Spender läuft keine Gefahr einer Ansteckung, da die bei der Blutnahme eingesetzten Mittel steril sind und nur einmal benutz werden. Bevor er sein Blut spendet, muss der Spender einen Fragebogen ausfüllen und unterschreiben. Bei jeder Blutentnahme werden der Blutspender und sein Blut UNENTGELTLICH untersucht, so dass die größtmögliche Sicherheit für den Empfänger gewährleistet ist. 
 
Das Gesetz Nr 219 vom 21 Oktober 2005, Art. 8 räumt dem Blutspender, der Arbeitnehmer  ist den Anspruch auf einen Ruhetag ein, an dem die Blutnahme erfolgt. Die Entlohnung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Ebenso wenig wirkt sich den Ruhetag auf die Fürsorgebeiträge und folglich auf die Rente aus.
Für weiteren Auskünfte über die Auschlusskriterien , über die Fällen für den die Spender zeitweilig ausgeschlossen wird und über weitere Themen, ist es möglich direkt die AVIS in Kontakt zu treten.

Ruhezeit nach der Transfusion

Laut Gesetz Nr. 107 vom 4.5.90, Art. 13 haben Arbeitnehmer/innen, die Blut spenden, am Tag der Blutspende Anrecht auf einen Ruhetag. Die Entlohnung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Ebenso wenig wirkt sich der Ruhetag auf die Fürsorgebeiträge und folglich auf die Rente aus.

Für weitere Auskünfte, beispielsweise über den definitiven bzw. vorübergehenden Ausschluss von der Blutspendetätigkeit sowie andere Fragen zum Thema Blutspende stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AVIS gerne zu Ihrer Verfügung.