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Definition der direkten und indirekten Krankenhausbetreuung

Unter "Direkte" Krankenhausbetreuung fallen jene stationären Leistungen, die von öffentlichen Krankenhäusern und Privatkliniken erbracht werden, die zugunsten und zu Lasten des staatlichen Gesundheitsdienstes arbeiten. In diesem Fall können alle im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Bürgerinnen und Bürger den Dienst unentgeltlich in Anspruch nehmen.

Folgend werden die Einrichtungen nach den beiden oben genannten Betreuungsformen ausgeführt. 

Direkte Krankenhausbetreuung

Kostenloser Zugang für die im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen (mit Ausnahme der Ticketgebühr)

Einrichtungen:

  • Öffentliche Krankenhäuser
  • Vertragsgebundene "akkreditierte" Privatkliniken
  • Österreichische "vertragsgebundene" Gesundheitseinrichtungen

Indirekte Krankenhausbetreuung

Kostenpflichtiger Zugang mit möglicher Rückvergütung für die im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen ansässigen Personen

Einrichtungen:

"Nicht vertragsgebunden" Privatkliniken auf Landesebene und außerhalb der Landesebene

Ausländische "nicht vertragsgebundene" Gesundheitseinrichtungen