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Definition der direkten und indirekten Krankenhausbetreuung
Unter "Direkte" Krankenhausbetreuung fallen jene stationären Leistungen, die von öffentlichen Krankenhäusern und Privatkliniken erbracht werden, die zugunsten und zu Lasten des staatlichen Gesundheitsdienstes arbeiten. In diesem Fall können alle im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Bürgerinnen und Bürger den Dienst unentgeltlich in Anspruch nehmen.
Folgend werden die Einrichtungen nach den beiden oben genannten Betreuungsformen ausgeführt.
Direkte Krankenhausbetreuung
Kostenloser Zugang für die im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen (mit Ausnahme der Ticketgebühr)
Einrichtungen:
- Öffentliche Krankenhäuser
- Vertragsgebundene "akkreditierte" Privatkliniken
- Österreichische "vertragsgebundene" Gesundheitseinrichtungen
Indirekte Krankenhausbetreuung
Kostenpflichtiger Zugang mit möglicher Rückvergütung für die im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen ansässigen Personen
Einrichtungen:
"Nicht vertragsgebunden" Privatkliniken auf Landesebene und außerhalb der Landesebene
Ausländische "nicht vertragsgebundene" Gesundheitseinrichtungen