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Rückvergütungssystem für indirekte Krankenhausbetreuung
Die folgende Tabelle beschreibt das mit Beschluss Nr. 1039 vom 02.04.2002 eingeführte neue Rückvergütungssystem.
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Gewöhnliche Krankenhausaufenthalte und Aufenthalte im day hospital/day surgery |
Rückerstattung für jeden einzelnen Aufenthalt, nach der DRG- Klassifizierung
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Gewöhnliche Krankenhausaufenthalte und Aufenthalte im day hospital/day surgery |
Rückerstattungstarif pro Aufenthaltstag
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Aufenthalte für postakute Rehabilitation und postakute Langzeitpflege |
Rückerstattungstarif pro Aufenthaltstag
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Das neue Rückvergütungssystem basiert hauptsächlich auf der Klassifizierung der Leistungen nach DRG-Modus (Diagnosis Related Groups). Diese auf internationaler Ebene angewandte Methodologie wurde im Jahr 1992 auch hierzulande eingeführt.
Das DRG-System besteht aus einheitlichen Diagnosegruppen, die dazu dienen, die Komplexität der Versorgung aus der Sicht des Ressourcenverbrauchs und zu wirtschaftlich-finanziellen Zwecken zu beschreiben.
In diesem System werden den einzelnen Diagnosegruppen bestimmte Tarife und eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer zugeordnet. Die auf die Komplexität bezogene Standardisierung der verschiedenen Leistungen ermöglicht eine bessere Kontrolle über die Kosten im Gesundheitswesen sowie eine genauere und realitätsbezogenere Rückvergütung der beanspruchten Leistungen.
Die Rückvergütung von Kosten bei gewöhnlichen Krankenhausaufenthalten und Aufenthalten im Day Hospital/Day Surgery besteht aus den jedem Aufenthalt zugeordneten prozentuellen Anteilen des DRG Tarifs. Diese prozentuellen Anteile ändern sich je nachdem, ob es sich um chirurgische oder medizinische Aufenthalte handelt. Chirurgische Aufenthalte sehen eine 90%ige Rückerstattung des DRG-Tarifs vor, medizinische eine 80%ige Rückerstattung. Ab dem 31. Aufenthaltstag bzw. dem Grenzwert des spezifischen DRG (falls höher als 30 Tage) wird ein fixer Betrag von 88,00 Euro pro Tag rückerstattet.
Beispiel:
DRG Nr. 209 "Eingriffe an größeren Gelenken und Replantation der unteren Extremitäten"
Krankenhauseinrichtung: nicht vertragsgebundene Privatklinik.
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Aufenthalt: |
Chirurgisch |
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Landestarif für Privatkliniken: |
7.063,58 Euro pro Aufenthalt |
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Grenzwert (mittlere Aufenthaltsdauer): |
42 Tage |
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Rückvergütung (90% des Landestarifs): |
6.357,22 Euro (bis 42 Tage) |
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Fixer Rückerstattungsbetrag für jeden den Grenzwert überschreitenden Aufenthaltstag (ab dem 43. Aufenthaltstag): |
88 ,00 Euro pro Tag |
Beispiel: 44-tägiger Aufenthalt - Berechnung der Rückerstattungskosten:
6.357,22 Euro + (88,00 Euro * 2 Tage) = 6.533,22 Euro
Das Tarifsystem, das einen fixen Tagessatz vorsieht wird hingegen in jenen Fällen angewandt, in denen die behandelnde Einrichtung die Klassifizierung ihrer Krankenaufenthalte nicht nach dem DRG-System berechnet (Einrichtungen außerhalb der Provinz oder im Ausland); dasselbe gilt auch im Fall von Aufenthalten für postakute Rehabilitation und postakute Langzeitpflege.
An wem kann ich mich wenden?
Für weitere Informationen in Bezug auf indirekte Krankenhausbetreuung kann man sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Gesundheitsbezirke wenden, die unter folgenden Telefonnummern erreichbar sind:
Gesundheitsbezirk Bozen Tel. 0471-909107
Gesundheitsbezirk Meran Tel. 0473-251258
Gesundheitsbezirk Brixen Tel. 0472-802703
Gesundheitsbezirk Bruneck Tel. 0474-586508
Rekurs gegenüber der Landeskommission
Wird das Gesuch um Rückerstattung der Kosten vom zuständigen Gesundheitsbezirk nicht angenommen, kann - bei sonstigem Verfall- innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Schreibens bei der Landeskommission für die Entscheidung über die Rekurse in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung, Rekurs eingelegt werden; die Kommission wurde bei der Landesabteilung Gesundheitswesen errichtet und entscheidet endgültig über den Ausgang der Rekurse.
Der Rekurs kann beim Amt für Krankenhäuser, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße Nr. 1, 39100 Bozen - Tel. 0471-41 80 50 (Sekretariat), eingereicht werden.
Achtung: Beachten Sie unbedingt die Einreichfrist für das Gesuch um Rückerstattung der Kosten (6 Monate ab dem Datum der Entlassung aus der behandelnden Einrichtung) und jene für den Rekurs gegenüber der Landeskommission (30 Tage ab Erhalt des Schreibens) ! Nach diesen Fristen eingereichte Gesuche können NICHT berücksichtigt werden.
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