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Akkreditierung
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Die Einrichtungen und die Freiberufler, die im Namen und im Auftrag des Landesgesundheitsdienstes Leistungen erbringen möchten, müssen vorher bewilligt und akkreditiert werden.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb wählt dann, unter den Akkreditierten, diejenigen mit denen Vertragsabkommen abgeschlossen werden.
Das entsprechende Rahmengesetz (LG Nr. 7/2001, Art. 37, 39 und 40), die Regelung zur Bewilligung und Akkreditierung (Beschluss Landesregierung Nr. 406/2003) und die Anforderungskataloge (Beschluss Landesregierung Nr. 763/2003, Nr. 1622/2003 und Nr.2643/2008) können in der Sektion „Gesetzgebung" heruntergeladen werden.
Bezugsstelle für Auskunft:
Abteilung 23 - Gesundheitswesen Operative Einheit Klinische Führung Landhaus 12 - 3° Stock (Büros 3.44 - 3.45) Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 39100 BOZEN
gesundheitswesen.clinicalgovernance@provinz.bz.it
Koordinator
Mitarbeiter
Fax 0471 418039 |
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