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Befähigungsnachweis für den Verkauf von frischen Pilzen
Der Verkauf von frischen(nicht verpackt) sowie von getrockneten Pilzen, kann nach Bestehen einer Eignungsprüfung zum Erkennen der Pilze erfolgen. Die Prüfung erfolgt bei den Mykologischen Diensten der Gesundheitsbezirke Südtirols. Hier finden sie das Dekret des Landesrates für Sozial und Gesundheitswesen mit Informationen, wer die Prüfung bestehen muss, sowie die Vordrucke für die Prüfung.
Hier können Sie die Broschüre für die Prüfung herunter laden ( PDF Format)
Hier können sie das Ansuchen für die Zulassung zur Prüfung herunter laden
Hier können sie das Rundschreiben der Autonomen Provinz Bozen herunter laden.
Hier können sie das Dekret des Landesrates für Sozial und Gesundheitswesen herunter laden.
Kontakte:
Mykologisches Inspektorat beim Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Gesundheitsbezirkes von Bozen
Amba Alagistrasse, Nr.33
Tel. 0471-909211
Fax 0471-909235
Mykologisches Inspektorat beim Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Gesundheitsbezirkes von Brixen
Dante Strasse, Nr. 51
Tel. 0472 - 812460
Fax 0472-812469
Mykologisches Inspektorat beim Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Gesundheitsbezirkes von Bruneck
Paternsteig, Nr.3
Tel. 0474-586530
Fax 0474-586531
Mykologisches Insepktorat beim Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Gesundheitsbezirkes von Meran
Goethe Strasse, Nr.7
Tel. 0473-222533
Fax 0473-222525