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Vordrucke für Schwimmbäder

Der Halter eines öffentlichen Schwimmbades oder eines der Öffentlichkeit zugänglichen Schwimmbades, ist verpflichtet die Hygienemassnahmen und die Sicherheit des Schwimmbades zu gewähren.

Hier finden sie, den Beschluss der Landesregierung vom 28.06.2004, Nr. 2360, betreffend die hygienisch-sanitären Voraussetzungen für Schwimmbäder, sowie die Vordrucke für die Eigenkontrolle eines Schwimmbades.

Hier können sie den Vordruck für das Register zur Eigenkontrolle herunter laden (PDF Format)

Hier können sie den Vordruck für das Register zur Eigenkontrolle herunter   laden (WORD Format)

Hier können sie den Vordruck zum technischen Datenblatt herunter laden (PDF Format)

Hier können sie den Vordruck zum technischen Datenblatt herunter  laden (WORD Format)