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Vorurteile

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Über das Rauchen zirkulieren viele Vorurteile. Zum Beispiel:


 „Rauchen macht schlank..."

Untersuchungen haben gezeigt, dass es keinen Zusammenhand zwischen Rauchen und Abnehmen gibt. Es besteht allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass Personen, die mit dem Rauchen aufhören, vermehrt Süßigkeiten essen, was dann natürlich eine Gewichtzunahme zur Folge hat. Dieses Risiko kann man jedoch begrenzen, indem man auf die Ernährung achtet und ausreichend Sport betreibt.

„Alle meine Freunde und Freundinnen rauchen ..."

Nicht wenige Jugendliche sind überzeugt, dass „alle" Gleichaltrigen rauchen. Und wenn „alle" rauchen, dann muss es normal sein. Doch diese Einschätzung täuscht. In Wahrheit raucht bei den 13- bis 14-Jährigen nicht einmal jeder/jede Zehnte und bei den 15- bis 16-Jährigen ungefähr jeder/jede Vierte. Wer nicht raucht, gehört also nicht zur Minderheit, sondern zur Mehrheit.

„Passivrauchen ist nicht schädlich..."

Menschen, die dem Tabakrauch über einen längeren Zeitraum hinweg ausgesetzt wind, leiden häufiger an Krebs, an Atemswegs- oder Herz-Kreislauferkrankung als andere. Das gilt insbesondere für Babys und Kleinkinder, weil sich ihr Körper noch in der Entwicklung befindet. Es sterben deshalb mehr Babys, die dem Tabakqualm ausgesetzt sind, am Plötzlichen Kindstod, als Babys, die in einer rauchfreien Umwelt aufwachsen.

„Ein bisschen Lüften nach dem Rauchen reicht..."

Der Tabakqualm enthält mehr als 4.000 unterschiedliche Substanzen, von denen Hunderte giftig sind, darunter Arsen, Blei, Kohlenmonoxid, Formaldehyd und Nitrosamine. Viele dieser Giftstoffe setzen sich in Teppichen, Möbeln, an den Wänden, an Vorhängen usw. fest und sind auch noch gefährlich, lange nachdem in einem Raum geraucht worden ist. Lüften allein reicht deshalb nicht aus, um die Giftstoffe zu entfernen.

„Light-Zigaretten sind weniger schädlich..."

Bei so genannten „leichten" Zigaretten wird im Allgemeinen mehr und stärker gezogen und der Rauch tiefer inhaliert als bei anderen Zigaretten, damit der Körper diejenige Nikotinmenge aufnehmen kann, die er verlangt. Und es werden auch mehr Zigaretten geraucht, um die Nikotindosis zu erhalten. Zum Vorteil der Tabakkonzerne, die sich über einen höheren Umsatz freuen.

„Rauchen entspannt mich..."

Das subjektive Gefühl der Entspannung, das jemand beim Rauchen haben kann, hängt mit der vom Nikotin erzeugten Abhängigkeit zusammen. Doch in Wahrheit schießt der Puls nach oben, der Atem wird schneller und flacher und der Kreislauf schwächer. Der Körper entspannt sich nicht, er wird gestresst.

Konzept für Tabakprävention, - entwöhnung und - behandlung ind Südtirol

Weltweit gehören die Vorbeugung und Kontrolle des Tabakkonsums zu den wichtigsten Zielen der Gesundheitspolitik. Sowohl  die EU als auch die WHO teilen mit uns den Wunsch, die Tabakproblematik in einem multisektoriellen Ansatz anzugehen und politische Entscheidungen voranzutreiben, die messbar zur Reduktion des Tabakkonsums beitragen.

Es freut mich, dass wir nun ein Konzept vorliegen haben, das zur Planung der Maßnahmen in unserem Lande dient und das eine Grundlage für die zukünftigen Tätigkeiten innerhalb der Tabakprävention, - entwöhnung und -behandlung bietet.

Das vorliegende Dokument führt die in den "Leitlinien der Suchtpolitik" begonnene konzeptionelle Arbeit fort und baut auf drei wesentliche Strategien auf:

dem Einstieg der Jugendlichen in den Tabakkonsum vorzubeugen und ihn zu verzögern

den Rauchern und Raucherinnen Ausstiegshilfen anzubieten

die Nichtraucher / innen vor dem Passivrauch zu schützen

Um das Konzept für Tabakprävention, -entwöhnung und -behandlung in Südtirol im PDF Format herunter zuladen, klicken sie hier


Rundschreiben zum Landesgesetz 8/2004 zum Schutz der Gesundheit der Nichtraucher

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 1. Jänner 2005 tritt das Landesgesetz Nr. 8 vom 25.11.2004 zum Schutz der Gesundheit der Nichtraucher in Kraft. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen mitteilen, dass die dazu gehörenden Durchführungsbestimmungen von der Landesregierung am 30.12.2004 genehmigt worden sind. Diese werden jedoch erst rechtskräftig, wenn sie vom Rechnungshof registriert und offiziell als Dekret des Landeshauptmannes veröffentlicht worden sind. Dies wird voraussichtlich im Monat Februar der Fall sein.

Ich erlaube mir, Ihnen die wichtigsten Eckpunkte dieser Maßnahme zu erläutern.

Das Gesetz sieht ein Rauchverbot für geschlossene Lokale vor, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Darüber hinaus für alle offenen Bereiche der Kindergärten und Schulen und für einige offene Bereiche der Einrichtungen für Jugendliche (in den geschlossenen Räumlichkeiten dieser Einrichtungen herrscht bereits Rauchverbot).

Das Rauchen ist außerdem in den geschlossenen Bereichen jener Lokale verboten, in denen Speisen verabreicht werden. Unter „Speisen" werden alle Arten von Nahrungsmitteln verstanden, mit Ausnahme von Eis, Toasts, belegten Broten, Konditorei- und Süßwaren, Salzgebäck und ähnlichen Erzeugnissen.

Lokale, in denen keine Speisen verabreicht werden, bzw. solche, in denen das Restaurant nicht zur Gänze von anderen Lokalen (Bsp. Bar) abgegrenzt ist, tritt das Rauchverbot 6 Monate später, also am 1. Juli 2005 in Kraft. Das gilt auch für private Vereinslokale und Clubs.

Ab 1. Juli 2005 wird das Rauchen nur in eigenen Raucherräumen gestattet sein. Voraussetzung ist, dass der Betrieb diese Räume von den Räumen, in denen Rauchverbot herrscht, vollkommen abtrennt, und mit einer selbst schließenden Tür ausstattet. Zudem müssen die Raucherräume so eingerichtet werden, dass Nichtraucher nicht gezwungen sind, sie als Durchgang zu benützen.

Die Raucherräume müssen mit einer entsprechenden Lüftungsanlage ausgestattet sein.

In den Räumen und Bereichen, in denen Rauchverbot herrscht, sind nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung entsprechende Hinweisschilder anzubringen. Auf diesen muss mindestens in deutscher und italienischer Sprache und in den ladinischen Ortschaften auf ladinischer Sprache auf das Landesgesetz 8/2004 und auf die Geldbußen hingewiesen werden. Außerdem muss das international gültige Zeichen für das Rauchverbot angebracht werden.

Die zukünftigen Raucherräume sind ab 1.7.2005 mit entsprechenden Schildern auszuweisen. Sollte jedoch die Belüftungsanlage defekt sein, gilt auch hier das Rauchverbot.

In den Schulen und öffentlichen Einrichtungen sind die Direktoren und die jeweiligen Beauftragten für die Verhängung der Verwaltungsstrafen zuständig. In den anderen öffentlich zugänglichen Lokalen sind zwar die Kontrollorgane zuständig, jedoch haben auch die Gastwirte und die Inhaber der Lokale für die Einhaltung des Gesetzes (z. Bsp. Hinweise, Beschilderung, keine Aschenbecher usw.) zu sorgen.

Ich möchte abschließend unterstreichen, dass politische Verantwortungsträger die Pflicht haben, besonders jene vor den Schadstoffen im Tabakrauch zu schützen, die einem größeren gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind, nämlich Kinder und Jugendliche, Schwangere und all jene Personen, die aus Arbeitsgründen dem Tabakrauch ausgesetzt sind. Deshalb hoffe ich auf Ihre Unterstützung bei der konkreten Umsetzung der neuen Bestimmungen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Der Landesrat für das Gesundheits- und Sozialwesen
Dr. Richard Theiner


Broschüre " Wichtige Informationen für rauchende Eltern"

In den Seiten, dieser Broschüre aus dem Jahre 2005, vom Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit und dem Forum Prävention, finden sie nützliche Hinweise für rauchende Eltner: mit dem Rauchen aufzuhören ist, ein Gefallen, welchen man sich selbst und den Liebsten macht.

Um die Broschüre "Wichtige Hinweise für rauchende Eltern" im PDF Format herunter zuladen klicken sie bitte hier.

 


Broschüre "Stilwechsel"

Diese Broschüre aus dem Jahr 2005, vom Forum Prävention und dem Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Sanitätsassessorates, enthält Ratschläge und Informationen um mit dem Rauchen aufzuhören. Warum lohnt es sich mit dem Rauchen aufzuhören? Für die Gesundheit und die Brieftasche.

Um die Broschüre "Stilwechsel" im PDF Forma herunter zu laden klicken sie hier.