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Verkehrseinschränkungen
Verkehrseinschränkungen WO und WIE ?
Wo?
Die Verkehrseinschränkungen finden in folgenden Gemeinden Anwendung:
- Talkessel Bozen: Bozen, Leifers, Branzoll, Pfatten, Eppan
- Talkessel Meran: Meran, Algund, Tirol, Marling, Tscherms, Lana, Burgstall
- Talkessel Brixen: Brixen, Vahrn
- Talkessel Bruneck: Bruneck, St. Lorenzen
Zur gezielten Durchführung der Verkehrsbeschränkungen wurden die Gemeindegebiete in unterschiedliche Zonen aufgeteilt.
- Umweltzonen: Sind von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. Sie entsprechen in der Regel den Wohngebieten mit Ausnahme der Hauptdurchfahrtstrassen und den Zufahrten zu „Park & Ride - Parkplätzen“.
- Fußgängerzonen: Sind von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. Sie entsprechen den „gewöhnlichen“ Fußgängerzonen (ZTL).
- Mittlere Zonen: Entsprechen allen anderen Zonen, bzw. Strassen die nicht als Umwelt- oder Fußgängerzonen ausgewiesen sind (in der Regel Gewerbegebiete und Verbindungstrassen mit anderen Gemeinden)
Mehr Informationen über die Zonen finden Sie in den Homepages der Gemeinden.
Bozner Talkessel: »Bozen »Leifers »Eppan »Branzoll »Pfatten (Tel. 0471 954333)
Meraner Talkessel: »Meran »Algund »Tscherms »Lana »Burgstall »Marling»Tirol
Brixner Talkessel: »Brixen »Vahrn
Brunecker Talkessel: »Bruneck »St. Lorenzen
Wie?
NEUHEIT!
Für den Winter 2010/2011 werden die vorbeugenden Fahrverbote vom Vorjahr beibehalten.
Die Verkehrseinschränkungen gliedern sich in:
Zeitraum |
Mittlere Zone |
Umweltzone |
Fußgängerzone |
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Für Gasfahrzeuge und 4-Takt-Motorräder gelten keine Einschränkungen! |
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1. November 2010 - 31. März 2011 |
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Euro 0, 1, alle Zweitaktmotorräder |
Euro 0, 1 |
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Sondermaßnahmen (Aktionsplan)
Der Aktionsplan ist nur anwendbar, wenn im Vorjahr bei einer der Messstationen die Erreichung einer Jahresschwelle festgestellt wird. Die PM10-Jahresschwelle wird erreicht wenn in einem Jahr in einer Messstation 30 Überschreitungen der Tagesschwelle von 50 µg/m³ gemessen werden. Die Anwendung des Planes betrifft nur den Talkessel, in welchem die Schwelle erreicht wurde.
Der Aktionsplan wird angewandt, wenn in den jeweiligen Messstationen eine Überschreitung des Tagesmittelwertes (50 µg/m³ für PM10) an 5 aufeinander folgenden Tagen festgestellt wird. Die Maßnahmen treten, unabhängig vom Wochentag, am sechsten Tag nach Überschreitung der Grenzwerte in Kraft.
Einmal in Kraft werden die Verkehrsbeschränkungen in den Umweltzonen und in den Fußgängerzonen von 7 bis 19 Uhr ausgeweitet. Zusätzlich zu den bereits in den Vorsorgemaßnahmen von den Verkehrsbeschränkungen betroffenen Fahrzeugen kommen auch alle Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter hinzu.
Zwei Tage vor in Kraft treten der Verkehrseinschränkungen sowie nach dessen Aufhebung wird die Öffentlichkeit durch die Medien darüber informiert.
Bei anhaltend schlechter Luftqualität sieht der Aktionsplan weitere schärfere Maßnahmen vor, welche jedoch bis heute noch nie zur Anwendung kamen.
Von jeglichen Fahreinschränkungen befreit:
- Benzinfahrzeuge ab Euro 2-Klasse
- Diesel-Pkw’s Euro 5 oder mit Serienpartikelfilter
- Diesel-Lkw’s mit geschlossenem Partikelfilter, Euro 4 und Euro 5
- Hybridfahrzeuge (Elektro/Benzin)
- Gasfahrzeuge (Methan, Flüssiggas)
- Null-Emissionsfahrzeuge (Elektrizität, Wasserstoff)
- 4-Takt-Motorräder, elektrische Motorräder
Weitere Informationen: