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Entwicklungsplan ländlicher Raum: Unterstützung für Breitband

Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELR) des Landes für den Zeitraum 2014-2020 ermöglicht den Gemeinden den Zugang zur Finanzierung für die Breitbandinfrastruktur. Insgesamt stehen dafür über 15 Millionen Euro zur Verfügung. Heute (23. Februar) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Schuler beschlossen, die Antragstellung mit 1. März zu eröffnen.

Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum ermöglicht es den Südtiroler Gemeinden, Zugang zur Finanzierung für Breitbandinfrastrukturen zu erhalten. "Mit dieser Untermaßnahme", erläutert Agrar- und Gemeindenlandesrat Arnold Schuler, "soll die Verlegung des sekundären und tertiären Glasfasernetzes, die sogenannte letzte Meile, in den Gemeinden finanziert werden". Das gesamte Budget beläuft sich auf 15.279.104 Euro für den ganzen Programmierzeitraum von 2014 bis 2020. Die vorgesehenen Vorhaben werden mit einem Gesamtbeihilfesatz von hundert Prozent finanziert. Alle Gemeinden der Provinz Bozen der ländlichen Gebiete Typ D, also alle außer der Gemeinde Bozen, haben Zugang zur Finanzierung dieser Untermaßnahme. Die einer einzelnen Gemeinde gewährte Beihilfe darf den Betrag von einer Million Euro nicht überschreiten.

Die Beihilfeansuchen können ab März für einen Zeitraum von drei Monaten eingereicht werden.

Informationen und Formulare finden sich auf http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/2432.asp unter dem Punkt Umsetzung des ELR 2014-2020 bei Untermaßnahme 7.3

mac

Beschlüsse der Landesregierung vom 23.02.16