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Breitband für Schutzhütten: Finanzierungsbedingungen festgelegt

Die Landesregierung hat die technischen Modalitäten und die Finanzierungsbedingungen definiert, nach denen sie die Breitbandanbindung der Schützhütten fördert.

Die Landesregierung hat heute die Finanzierungsbedingungen für die Breitbandanbindung der Schutzhütten festgelegt, im Bild die Oberetteshütte in den Ötztaler Alpen - Foto: AVS

Die Erschließung des Landes - besonders auch der Peripherie und der Berggebiete - mit einem schnellen Breitbandnetz bezeichnet die Landesregierung als Standort-, Wettbewerbs- und Partizipationspolitik. Daher wurde im Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt 2015 ein Artikel eingefügt, der eine Bezuschussung von Ausgaben der Schutzhüttenbetreiber für die Breitbandanbindung mit bis zu 80 Prozent ermöglicht.

Heute nun hat die Landesregierung die technischen Modalitäten und die Finanzierungsbedingungen definiert, nach denen das Land die Breitbandanbindung der Schützhütten finanziell fördert. "Es geht hier um die privaten Schutzhütten", betonte Landeshauptmann Arno Komaptscher nach der Regierungssitzung, "die Landesschutzhütten werden vom Land im Zuge der Instandhaltung mit Breitband ausgestattet." 

Zuschüsse sind für neun Maßnahmen vorgesehen, darunter die Lieferung und der Einbau für ein Satelliten-Kit für die Internetverbindung, die Installation und Aktivierung einer vollständigen Satellitenanlage oder die Installation und Anpeilung eines TV-Kits. Bezuschusst werden auch die unterbrechungsfreie Stromversorgung (UPS) zur Kontrolle der Spannung aller ins Projekt eingebundenen Geräte, der Ankauf eines Routers, von Switch LAN, eines Rack Geräteschranks, einer Basisstation samt Telefon sowie die Aktivierung eines Hot Spots.

"Damit haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen, dass die Schutzhüttenbetreiber noch in diesem Jahr die Arbeiten einleiten, so dass in der nächsten Sommersaison alle Hütten über einen Internetanschluss verfügen und somit unter anderem an das alpine Buchungssystem angeschlossen sind", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die Zuschüsse, die das Land gewährt, belaufen sich auf höchstens 80 Prozent der anerkannten Kosten und auf maximal 2000 Euro. Die Hüttenbetreiber können bis zum 31. Oktober 2017 in dem in der Landesabteilung Wirtschaft angesiedelten Funktionsbereich Tourismus darum ansuchen.

"Es ist eine strategisches Ziel des Landes, durch ein flächendeckendes öffentliches Breitbandnetz für die Peripherie dieselben Entwicklungschancen zu schaffen wie sie in urbanen Räumen gegeben sind", betont IT-Landesrätin Waltraud Deeg. Dies gelte auch für die Schutzhütten. "Sie erfüllen am Berg  eine wichtige Rolle in Bezug auf die Sicherheit der Bergwanderer", so Landesrätin Deeg. 

jw

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