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Bozen: Aspiag-Baukonzession annulliert

Die Landesregierung hat eine von der Gemeinde Bozen an das Unternehmen Aspiag ausgestellte Baukonzession aus rechtlichen Gründen annulliert.

Im September dieses Jahres hat die Landesregierung das Verfahren zur Annullierung der Baukonzession Nr. 212/2016 eingeleitet. Die Gemeinde Bozen hatte diese zu Gunsten der Aspiag Service für Anpassungsarbeiten am Gewerbegebäude in Bozen-Süd für die Errichtung einer großen Einzelhandelsstruktur ausgestellt.

"Laut Artikel 105 des Landesraumordnungsgesetzes kann jedes Rechtssubjekt und jeder Bürger eine Eingabe bei der Landesverwaltung machen, wenn er oder sie zum Schluss kommt, dass eine Baugenehmigung entgegen dem geltenden Recht erteilt worden ist", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz (27. Dezember).

Nachdem mehrere Übertretungen bestätigt wurden, hatten die Gemeinde Bozen und die Aspiag Service als Inhaberin der Baukonzession und Eigentümerin des Baues eine Frist von 20 Tagen, um zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen. "Die Gemeinde Bozen hat auf ihre Stellungnahme gänzlich verzichtet. Das Unternehmen hat nur zu einem Teil der beanstandeten Punkte Stellung bezogen und konnte die Beanstandungen auch nicht stichhaltig entkräften. So ist uns nichts anders übriggeblieben, als die Konzession heute zu annullieren", betont der Landeshauptmann.

LPA

Beschlüsse der Landesregierung

Landeshauptmann Kompatscher erläutert die Annullierung der Baukonzession für das Unternehmen ASPIAG