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Fremdenführer und Reiseleiter: Bis 28. Februar zur Prüfung anmelden!

Noch bis zum 28. Februar können sich Interessierte zur Befähigungsprüfung für die touristischen Berufe Fremdenführer und Reiseleiter anmelden.

Um als Fremdenführer oder Reiseleiter tätig zu sein, bedarf es einer entsprechenden Befähigung. Zur Prüfung können sich Interessierte bis 28. Februar anmelden - Foto: IDM Südtirol/Stefano Scatà

Wer in Südtirol als Fremdenführer oder Reiseleiter tätig sein möchte, muss eine entsprechende Befähigung nachweisen. Dazu muss eine Befähigungsprüfung abgelegt werden, die vom Funktionsbereich Tourismus des Landes organisiert wird. Interessierte können sich bis zum 28. Februar 2017 zur Prüfung anmelden.

Während es Aufgabe der Fremdenführers ist, Touristen Südtirols Sehenswürdigkeiten, Geschichte, Kunst, Landschaft und Natur näher zu bringen und sie auf Rundgängen, durch Museen oder Ausstellungen zu begleiten, betreut der Reiseleiter Reisegruppen im In- und Ausland und ist für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Reise verantwortlich; zudem gibt er touristische Informationen über die bereisten Gebiete. Nur wer die Befähigungsprüfung bestanden und die Befähigung nachweisen kann, darf als Fremdenführer oder Reiseleiter tätig sein.

Sämtliche Informationen zur Prüfung sowie das offizielle Verzeichnis der Reiseleiter und Fremdenführer finden sich auf der Homepage des Landes "Tourismus und Mobilität", und zwar auf der Seite www.provinz.bz.it/tourismus-mobilitaet/tourismus/touristische-berufe.asp. Auskünfte erteilt der in der Landeswirtschaftsabteilung angesiedelte Funktionsbereich Tourismus auch telefonisch unter den Rufnummern 0471 413631 und 0471 413632.

 

jw

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