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Tourismusentwicklungskonzept für Klausen, Gais und Andrian genehmigt

Klausen, Gais und Andrian dürfen ihr Angebot um insgesamt 1100 Gästebetten und 200 Campingstellplätze erweitern.

Klausen zählt zu den touristisch entwicklelten Gemeinden Südtirols. Foto: LPA/Helmuth Rier

Die Landesregierung hat heute (26. Juni) die erstmalig eingereichten Tourismusentwicklungskonzepte (TEK) der Gemeinden Klausen, Gais und Andrian mit einigen Abstrichen genehmigt. In allen drei Gemeinden hat die Kommission, die alle eingereichten TEK bewertet, nicht die volle Anzahl Gästebetten und Campingstellplätze genehmigt, um die diese angesucht hatten, nämlich 1100 anstatt 1710 Gästebetten und 200 Campingstellplätze anstatt 370 davon. Eine der Gründe liegt bei der unterdurchschnittlichen Bettenauslastung in allen drei Gemeinden.

Diskussion über ein Zuviel an Tourismus

Landeshauptmann Arno Kompatscher sprach in der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung auch die Diskussion um den möglichen Overtourism an, unter dem man eine übermäßige touritische Entwicklung versteht. "Die Planung, Lenkung und damit auch die Einschränkung der touristischen Entwicklung in dieser Legislaturperiode hat sich vor allem in Richtung Qualität bewegt. Damit soll eine bessere Auslastung des aktuellen touristischen Angebots erreicht werden", betonte der Landeshauptmann. So ist die Bettenanzahl in den letzten Jahrzehnten gesunken. In ganz Südtirol waren 2017 222.703 Gästebetten verfügbar, 1985 waren es noch 233.124, 1996 dann 209.236. "Erst in den letzten Jahren ist die Anzahl wieder angestiegen", betonte der Kompatscher. "Es gibt aber auch ländliche Gebiete, wo eine touristische Entwicklung notwendig ist, um das Leben in den Dörfern zu erhalten", sagte Kompatscher.

Zu bendenken sei dem Landeshauptmann zufolge auch, das das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft, keine touristischen Zonen außerhalb der der Siedlungsgrenzen erlaube. "Es werden also keine Hotelbauten auf der grünen Wiese mehr möglich sein", unterstrich Kompatscher.

Klausen

Klausen ist als touristisch entwickelt eingestuft und hatte um zusätzliche 700 Betten und 70 Campingstellplätze angesucht: Genehmigt wurden 400 Betten und 50 Stellplätze. Die gewerblichen Betten hatten im Zeitraum 1985 bis 2016 um 112 abgenommen, die Nächtigungen aber um 63 Prozent zugenommen. Dennoch lag die Bettenauslastung hier mit 35,5 Prozent weit unter den landesweiten 44,6 Prozent.

Gais

Das ebenfalls touristisch entwickelte Gais wünschte sich einen möglichen Ausbau der Gästebetten um 660 Einheiten und zusätzliche 200 Campingstellplätze. Die TEK-Kommission hatte der Landesregierung empfohlen, lediglich 500 Gästebetten und 100 Stellplätze zu genehmigen, was sie nun heute tat. In Gais liegt die Bettenauslastung nur knapp unter dem Landesschnitt, nämlich bei 42,3 Prozent. Hier hat auch die effektive Bettenzahl im Zeitraum 1985-2016 um 92 zugenommen. Die Zahl der Nächtigungen ist gleichzeitig um 60 Prozent gestiegen.

Andrian

Um 350 zusätzliche Gästebetten und 100 Campingstellplätze hatte Andrian angesucht, genehmigt hat die Landesregierung nun 200 Betten und 50 Stellplätze. Auch in dieser touristisch entwickelten Gemeinde hatte die Zahl der gewerblichen Betten in den letzten 30 Jahren um 19 Einheiten abgenommen. Die Zahl der Nächtigung hat gleichzeitig um 50 Prozent zugelegt. Die Bettenauslastung betrug aber 2016 lediglich 38 Prozent.

Welche Rolle spielt das Tourismusentwicklungskonzept?

Eine Gemeinde in einem touristisch entwickelten oder touristisch sehr entwickelten Gebiet, so lauten die offiziellen Kategorien, kann seine Bettenanzahl oder Campingstellplätze nicht beliebig erhöhen. Sie kann eine Erweiterung eines Beherbergungsbetriebs nur genehmigen, wenn das im TEK angegeben Gesamtbettenkontingent nicht überschritten wird. 68 von 116 Gemeinden gehören in diese Kategorie. Wenn die Gemeinde das Bettenkontingent erweitern möchte, muss sie beim Land Südtirol darum ansuchen und für die Erweiterung überzeugende Gründe anführen. Bewertet werden Kriterien wie die Mobilität, die städtebauliche Situation, die Infrastrukturen, die Touristenfrequenz und die Auslastung der bestehenden Betten. Eine Kommission bewertet dann die Anfrage und liefert der Landesregierung eine entsprechende Empfehlung.

Von den 68 Gemeinden haben bislang 56 ein TEK eingereicht, mit Anfragen über Erweiterungen um insgesamt 26.465 Betten und 2.635 Campingstellplätzen. Davon wurde bislang lediglich ein Viertel genehmigt – etwa 10 Prozent davon sind umgesetzt.

mgp

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