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ESF: Zehn Millionen Euro für die Kompetenzstärkung von Arbeitskräften

Die Landesregierung hat den öffentlichen Aufruf für die Projekteinreichung im Bereich berufliche Weiterbildung genehmigt und zehn Millionen Euro zweckgebunden.

ESF: Zehn Millionen Euro für die Kompetenzstärkung von Arbeitskräften - Foto: LPA

Wer berufliche Weiterbildungsprojekte plant, die auf die "Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte und die Förderung der Mobilität sowie der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung" abzielen, an den richtet sich der jüngste Aufruf zur Projekteinreichung, den die Landesregierung am Dienstag (13. November 2018) genehmigt hat. Es geht dabei um Projekte, die auf die Berufliche Weietrbildung Erwerbstätiger abzielen und aus dem Europäischen Sozialfonds ESF mit Mitteln der Programmperiode 2014-20 finanziert werden sollen. Zur Verfügung stehen zehn Millionen Euro (EU 50%, Staat 35%, Land 15%). Die Ausschreibung wurde gestern (15. November) im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

"Arbeits- und Einkommensbedingungen in Südtirol haben sich laut dem jüngsten Bericht der Banca d'IItalia in den ersten Monaten des Jahres 2018 weiterhin positiv entwickelt. Gleichzeitig haben die Unternehmen aber nach wie vor Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden", sagt die Direktorin der Landesabteilung, Martha Gärber. Solche Ausschreibungen seien daher wichtig, da sie Bildungswege finanzierten, die den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Unternehmen Rechnung tragen. Das bedeute letztlich, dass sie der wirtschaftlichen Entwicklung dienen.

Die Zielgruppe der Aus- und Weiterbildungsprojekte umfasst Arbeitnehmende in der Privatwirtschaft mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag, Arbeitnehmende mit Projektverträgen, Unternehmensgründer, Selbständige und Freiberufler. Projektanträge können Unternehmen vorlegen, die ihren Sitz in Südtirol haben, akkreditierten Weiterbildungseinrichtungen, Konsortien, Unternehmensnetzwerke oder zeitweilige Unternehmenszusammenschlüsse. Unterstützt werden können firmeninterne oder -übergreifende Maßnahmen mit einer maximalen Projektdauer von 1000 Stunden. Die Anträge müssen innerhalb von vier Zeitfenstern, spätestens jedoch bis zum 29. Juli 2019 eingereicht werden. Am 13. Dezember wird der Aufruf zur Projekteinreichung im Auditorium des Landhauses 2 am Silvius-Magnago-Platz in Bozen öffentlich vorgestellt. Interessierte erhalten dabei Informationen zu Projektgestaltung und Projekteinreichung.  

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jw

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