Umsetzungsstufen

Die drei Stufen eines Breitbandausbauprojektes können drei Wertschöpfungsstufen gleichgesetzt werden, die in der folgenden Grafik abgebildet sind und aufeinander aufbauen: Stufe 2 (Wartung und Betrieb) ist ohne Stufe 1 (Ausbau des passiven Netzes) nicht zu realisieren, und Stufe 3 (Endkundendienste) benötigt die Infrastruktur aus Stufe 2 (Netzbetrieb).

Grafische Darstellung der drei aufeinander aufbauende Wertschätzungsstufen

 

Drei aufeinander aufbauende Wertschöpfungsstufen

 

Stufe 1: Aufbau und Bereitstellung der passiven Netzinfrastruktur (Infrastrukturanbieter)

Der erste Schritt des Breitbandausbaus ist die Schaffung der passiven Infrastruktur. Diese liegt in öffentlicher Hand und umfasst die Kabelkanäle, Leerrohre, Schächte oder Glasfasern in unbeschaltetem Zustand (dark fiber). Dazu gehören aber auch notwendige Kopplungsgeräte, die Glasfaserknotenpunkte (PoP), Spleißkassetten, Patch Panels und Abschlusselemente (Elemente, die den Anschluss der Gemeinde an den Backbone bzw. das nächstgelegene Glasfasernetz ermöglichen).
Der Aufbau der passiven Infrastruktur bindet den größten Anteil des jeweiligen Projektbudgets und ist in der Regel mit hohem finanziellen, baulichen und organisatorischen Aufwand verbunden, vor allem, wenn keine bereits vorhandenen Infrastrukturen genutzt werden können. In diesen Fällen müssen Grabungen organisiert und ggf. mit anderen Erdarbeiten koordiniert werden (z.B. Straßen-, Radwege- Fernwärmenetzbau, Erneuerung der Trink- und Abwasserkanäle).
Für den Aufbau der passiven Netzinfrastruktur des Landes zeichnen das Amt für Infrastrukturen (Glasfasernetz) und die Rundfunkanstalt Südtirol (Funkverbindungen und PoP) verantwortlich.

Stufe 2: Aufbau und Betrieb des aktiven Netzes (Netzbetreiber)

Das aktive Netz umfasst alle Komponenten mit eigener Stromversorgung, die für das Empfangen und Senden von Signalen benötigt werden. Zu den aktiven Infrastrukturelementen gehören u.a. Switches (Verteiler bzw. Netzwerkweichen zur Verbindung von Netzwerksegmenten), Router oder Access Points (Basisstationen für funkbasierte Datenübertragung).

Aufgabe des Netzbetreibers ist das Aufschalten der aktiven Netzkomponenten (z.B. Router) auf die passive Infrastruktur sowie das Bereitstellen des Zugangs für Endkunden und Reseller. Auch Überwachung, Wartung und gegebenenfalls Behebung von Störungen des Netzes werden durch den Netzbetreiber gewährleistet.

Für das Netz der öffentlichen Verwaltung des Landes zeichnet sich die Südtiroler Informatik AG verantwortlich. Die letzte Meile in den Gemeinen werden entweder von Gemeindebetrieben oder von privaten Telekommunikationsanbietern betrieben.

Stufe 3: Angebot und Vertrieb von Endkundendiensten (Dienste)

Das Angebot von Breitbanddiensten für Endkunden umfasst den Zugang zum Internet und weitere damit verbundene Leistungen wie z.B. sogenannte "Triple Play"-Angebote (Telefonie/Internet/TV). Für diese Angebote ist ein aktives Netz (Stufe 2) notwendig. Die Diensteanbieter mieten in der Regel die notwendige Infrastruktur des aktiven Netzbetreibers (Gemeindebetriebe oder Telekommunikationsanbieter) an und legen den Fokus auf Marketing und Vertrieb ihrer Produkte. Diensteanbieter müssen ein leistungsfähiges und umfangreiches System vorhalten, um beispielsweise Benutzeranmeldung und Benutzerverwaltung sowie die (Verbrauchs-) Datenerfassung für die Rechnungserstellung effizient und nach geltendem Recht zu gewährleisten.
Nur für das Netz der öffentlichen Verwaltung des Landes zeichnet sich die Südtiroler Informatik AG verantwortlich. Die Dienste an die privaten Unternehmen und Endkunden werden in der Regel von privaten Telekommunikationsanbietern gestellt.