Beiträge Innovation - Beratung und Weiterbildung für Industrieunternehmen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Der Dienst ist ausschließlich für die Abrechnung von vom Amt für Innovation genehmigten Ansuchen für Beratung und Weiterbildung aktiv. Ab 01.01.2019 müssen alle neuen Beihilfeansuchen ausschließlich an die Abteilung 35 – Wirtschaft übermittelt werden http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1021564
Der Dienst ist ausschließlich für die Abrechnung von vom Amt für Innovation genehmigten Ansuchen für Beratung und Weiterbildung aktiv. Ab 01.01.2019 müssen alle neuen Beihilfeansuchen ausschließlich an die Abteilung 35 – Wirtschaft übermittelt werden http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1021564
Die Abrechnungen müssen auf eigenen, von Amt für Innovation bereitgestellten Vordrucken abgefasst, in ein PDF-Format umgewandelt und durch eine einzige PEC-Mitteilung an die PEC-Adresse innovation.innovazione@pec.prov.bz.it übermittelt werden.
Kostenfrei.
Formulare und Anlagen
Beiträge Innovation - Antrag auf Gewährung einer Förderung für Weiterbildung und Beratung für Industrieunterneh
- Formulare
Veröffentlichungspflichten
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 09.01.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für Innovation und TechnologieLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 10
0471 41 37 11
Fax: 0471 41 37 94
E-Mail: innovation@provinz.bz.it
PEC: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vom 9,00 bis 12,00 Uhr
Donnerstag vom 8,30 bis 13,00 und vom 14,00 bis 17,30 Uhr.
Termine
Ab 01.01.2019 müssen alle neuen Beihilfeansuchen ausschließlich an die Abteilung 35 – Wirtschaft übermittelt werden http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1021564.