Beiträge Innovation - Durchführbarkeitsstudien für Innovation
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Dieser Dienst sieht die Förderung von Durchführbarkeitsstudien für Innovation vor.
Begünstigte der Beihilfen sind KMU und Großunternehmen.
Es müssen ausschließlich die vom Amt ausgearbeiteten und hier unten abrufbaren Vordrucke verwendet werden, sei es für die Antragstellung, als auch für die Rechnungslegung.
Die Ansuchen müssen mit einer Stempelmarke von 16,00 € versehen sein.
Formulare und Anlagen
Beiträge Innovation - Durchführbarkeitstudien für Innovation
LG 14/2006
- Formulare
- ANSUCHEN [85 KB]
- RECHNUNGSLEGUNG_Anlage_Timesheets [306 KB]
- RECHNUNGSLEGUNG [56 KB]
- Anlagen
- Formulare
Beiträge Innovation - Durchführbarkeitsstudien für Innovation - Rechnungslegung bis zum 24.05.2018 genehmigten Projekte
Veröffentlichungspflichten
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.10.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für Innovation und TechnologieLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 10
0471 41 37 11
Fax: 0471 41 37 94
E-Mail: innovation@provinz.bz.it
PEC: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09:00 bis 12:00
Donnerstag von 8:30 bis 13:00 und von 14.00 bis 17:30
Termine
Es können mehrere Anträge pro Jahr eingereicht werden.
Es gibt keine Fälligkeit für die Abgabe der Anträge.
Für die Auszahlung der Beihilfen kann pro Antrag höchstens eine
Rechnungslegung pro Kalenderjahr vorgelegt werden.