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Änderung der Richtlinien zum Landesgesetz 4/1197 im Bereich Beratung und Weiterbildung

Mit Beschluss vom 17. Juli 2018 Nr. 694 hat die Landesregierung die neuen Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz vom 13. Februar 1997 Nr. 4 genehmigt.
Die vorgenommenen Änderungen an den Richtlinien gelten für alle Anträge, die ab dem Zeitpunkt der Genehmigung desselben Beschlusses bis einschließlich 30. September 2018 in den zuständigen Landesämtern eingereicht werden.

INN