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Landesgesetz 1/1993
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Die finanziellen Begünstigungen zur Förderung des Genossenschaftswesens werden vom Landesgesetz vom 8. Jänner 1993, Nr. 1 und den entsprechenden Anwendungskriterien (Beschluss der Landesregierung Nr. 689 vom 9. März 2009) geregelt.
Die Maßnahmen des Landes fördern Projekte, die von Genossenschaften eingereicht werden, die im Genossenschaftsregister Südtirols eingetragen sind, in Südtirol ihren Sitz haben und vorwiegend dort tätig sind.
Die vorgesehenen Fördermassnahmen können von folgenden Genossenschaftstypen beansprucht werden:
- Sozialgenossenschaften (Typ "A" und "B");
- Arbeitsgenossenschaften, an denen sich in der Mobilitätsliste eingetragene oder solche Arbeiter beteiligen, die infolge eines wie immer gearteten Konkurses, einer Betriebsschließung oder eines erheblichen Personalabbaues entlassen worden sind, sowie Übernahme von Betrieben seitens der Arbeitergenossenschaften;
- Versuche mit besonderen Beschäftigungsformen, wobei auch die berufliche Ausbildung, Spezialisierung und Umschulung der Frauen sowie ihre Wiedereingliederung in den früheren oder einen neuen Beruf durch die Bildung von Genossenschaften berücksichtigt wird.
Die förderbaren Initiativen umfassen :
- Bildung von Anfangskapital und anschliessende Kapitalerhöhungen;
- Erwerb, Bau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Modernisierung der Liegenschaften;
- Ankauf von Maschinen, Geräten, Anlagen und Kraftfahrzeugen;
- Anlage von Vorräten an Rohstoffen und Halbfertigprodukten;
- Leasing von beweglichen und unbeweglichen Sachen;
- Anmietung von Liegenschaften zur Unterbringung von Werkstätten, Lagern und Büros.
Die Beitragsgesuche sind beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens innerhalb 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines jeden Jahres einzureichen. Für die Gesucheinreichung ist die vorgesehene Modulistik zu verwenden.
Vor Einreichen eines Gesuches wird empfohlen, das Vorhandensein der vorgesehenen Voraussetzungen genau zu überprüfen.
Das Landesgesetz 1/1993 fördert zusätlich - immer für die oben genannten Genossenschaftstypen - die Fachberatung für die Erstellung von Betriebsentwicklungsplänen, für die Durchführung von Marktanalysen und Machbarkeitsstudien, für die Berufs- und Managementsausbildung der Mitglieder sowie für die Begleitung der Genossenschaften im Falle von bedeutenden Betriebsumstrukturierungen.
Die Fachberatung wird von den anerkannten Genossenschaftsverbänden geleistet (Raiffeisenverband Südtirol, Bund der Genossenschaften Südtirol, Confcooperative Bozen, A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol), wobei das Land die anfallenden Kosten durch den Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen übernimmt. Interessierte können sich direkt an die einzelnen Genossenschaftsverbände wendenm, welche dann bei der Landesverwaltung den entsprechenden Vorschlag einreichen werden.
Für weitere Auskünfte: gen@provinz.bz.it