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Regionalgesetz 15/1988

Die Initiativen können wie folgt durchgeführt werden:

  • durch Zuwendungen an die Genossenschaften zur teilweisen Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung und Inbetriebnahme neuer Aktivitäten,
  • durch Beiträge für die Durchführung einzelner Initiativen,
  • direkt von der Landesverwaltung.

Wer die Zuwendungen oder Beiträge beantragt, muss seinen Rechtssitz oder Wohnsitz in Südtirol haben und dort seine Haupttätigkeit ausüben.

 

Für weitere Auskünfte: gen@provinz.bz.it