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Regionalgesetz 15/1988
Die Initiativen können wie folgt durchgeführt werden:
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durch Zuwendungen an die Genossenschaften zur teilweisen Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung und Inbetriebnahme neuer Aktivitäten,
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durch Beiträge für die Durchführung einzelner Initiativen,
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direkt von der Landesverwaltung.
Wer die Zuwendungen oder Beiträge beantragt, muss seinen Rechtssitz oder Wohnsitz in Südtirol haben und dort seine Haupttätigkeit ausüben.
Für weitere Auskünfte: gen@provinz.bz.it