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Regionalgesetz 8/1964

Das Regionalgesetz 8/1964 fördert die Beratungs- und Aufsichtstätigkeit zugunsten der Mitgliedgenossenschaften der in Südtirol anerkannten Genossenschaftsverbände (zur Zeit Raiffeisenverband Südtirol, Confcooperative, Legacoopbund, A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol). Weiters werden die Revisionskosten der keinem Verband angeschlossenen Genossenschaften mitfinanziert. 

Da es sich um Förderungen handelt welche besonderen Kategorien von Begünstigten vorbehalten sind, wird die entsprechende Modulistik nicht abgebildet.