Hauptinhalt
Regionalgesetz 8/1964
Das Regionalgesetz 8/1964 fördert die Beratungs- und Aufsichtstätigkeit zugunsten der Mitgliedgenossenschaften der in Südtirol anerkannten Genossenschaftsverbände (zur Zeit Raiffeisenverband Südtirol, Confcooperative, Legacoopbund, A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol). Weiters werden die Revisionskosten der keinem Verband angeschlossenen Genossenschaften mitfinanziert.
Rechtsquellen:
- Regionalgesetz 8/1964
- Text der Anwendungskriterien zum Regionalgesetz 8/1964 (Beschluss der Landesregierung n. 4000/2006)
- Mitteilung der durchgeführten Revisionen
Da es sich um Förderungen handelt welche besonderen Kategorien von Begünstigten vorbehalten sind, wird die entsprechende Modulistik nicht abgebildet.