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Gesetze und Rundschreiben

Staatliche Gesetzgebung

  • Zivilgesetzbuch
    Das Buch V Titel VI (Artikel 2511-2548) enthält die wichtigsten zivilrechtlichen Bestimmungen für Genossenschaftsunternehmen.
  • Zwangsliquidierung von Genossenschaften
    Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur Auflösung und Zwangsliquidierung von Genossenschaften (Zivilgesetzbuch, Konkursrecht, Gesetz 400/1975).
  • Gesetz 381/1991
    Ordnung der Sozialgenossenschaften
    Rahmenregelung für Sozialgenossenschaften und deren Steuerbehandlung, mit Übertragung der Festlegung der Detailbestimmungen an die Regionen. Umsetzung mit Regionalgesetz 24/1988.
  • Gesetzesvertretendes Dekret 460/1997
    Ordnung der gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnabsicht (ONLUS)
    Steuerbestimmungen und -begünstigungen für nicht gewinnorientierte Organisationen. Die Sozialgenossenschaften gelten von Rechts wegen als ONLUS.

Regionale Gesetzgebung

  • Autonomiestatut und Delegierung der Verwaltungsbefugnisse an die Autonome Provinz Bozen
    Sammlung der statutarischen Bestimmungen und der Bestimmungen zur Delegierung der Verwaltungsbefugnisse der Region im Bereich des Genossenschaftswesens an die Autonome Provinz Bozen (ab 1. Februar 2004).
  • Regionalgesetz 5/2008
    Regelung der Aufsicht über die genossenschaftlichen Körperschaften
    Das Gesetz enthält die wesentlichen Bestimmungen für die Aufsicht über die Genossenschaften, die in den Autonomen Regionen und Provinzen den lokalen Behörden obliegt. Es enthält Bestimmungen über Genossenschaftsregister, Genossenschaftsverbände, Revisionstätigkeit, Rechnungsprüfung und Fonds für die gegenseitige Unterstützung und Förderung.
    Die entsprechende Durchführungsverordnung ist mit Dekret des Präsidenten der Region vom 16. Dezember 2008, Nr. 11/L genehmigt worden.
  • Regionalgesetz 7/1954 (Vom Regionalgesetz 5/2008 aufgehoben)
    Aufsicht über die Genossenschaften
    Das mehrfach abgeänderte Gesetz enthält die wesentlichen Bestimmungen für die Aufsicht über die Genossenschaften, die in den Autonomen Regionen und Provinzen den lokalen Behörden obliegt. Das Gesetz übernimmt die Grundbestimmungen der Gesetze 59/1992 und 220/2002. Es enthält Bestimmungen über Genossenschaftsregister, Genossenschaftsverbände, Revisionstätigkeit und Fonds für die gegenseitige Unterstützung und Förderung.
  • Regionalgesetz 8/1964
    Maßnahmen zugunsten des Genossenschaftswesens
    Es sieht Beihilfen zugunsten der anerkannten Verbände und der Genossenschaften zu den Kosten für die ordentliche Revision und die Übernahme der Kosten für die außerordentliche Revision, sowie Beiträge an die anerkannten Verbände für den technischen Beistand an Genossenschaften vor. Die Anwendungskriterien sind zuletzt mit Beschluss der Landesregierung vom 6. November 2006 n. 4000 festgelegt worden.  
  • Regionalgesetz 15/1988
    Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens, der genossenschaftlichen Bildung und Erziehung sowie des Genossenschaftsgedankens
    Das Gesetz sieht wirtschaftliche Begünstigungen (Beihilfen und Beiträge) zugunsten der Genossenschaften für Studien, Forschungsarbeiten, Bildungsmaßnahmen und die Schaffung neuer Genossenschaften vor. Die entsprechenden Anwendungskriterien sind zuletzt mit Beschluss der Landesregierung vom 22. Jänner 2007 Nr. 110 festgelegt worden.

Landesgesetzgebung

  • Landesgesetz 1/1993
    Maßnahmen des Landes zur Förderung des Genossenschaftswesens
    Bestimmungen für die finanzielle Unterstützung von genossenschaftlichen Initiativen, insbesondere: Entwicklung der Sozialgenossenschaften, Unterstützung der Genossenschaften von Arbeitnehmern, welche in die Mobilitätslisten eingetragen sind oder die Führung von Unternehmen übernehmen, Durchführung besonderer Arbeitstätigkeiten. Die Beiträge können für die Gründung, die Kapitalisierung, die technologische und organisatorische Entwicklung sowie für andere ergänzende Maßnahmen gewährt werden. Die entsprechenden Anwendungskriterien sind mit Beschluss der Landesregierung vom 9. März 2009 Nr. 689 festgelegt worden.  
  • Landesgesetz 12/2006
    Finanzierungs- und Kreditberatung und Errichtung der Garantiegenossenschaft «Socialfidi»
    Regelung der in Südtirol tätigen Garantiegenossenschaften sowie Errichtung der Garantiegenossenschaft für den Non Profit Bereich. Man siehe auch die entsprechende Durchfürhungsverordnung (Dekret des Landeshauptmannes vom 7. Februar 2007, Nr. 14). 

Ministeriale Rundschreiben

Rundschreiben der Autonomen Provinz Bozen