Hauptinhalt
Themen
- Welche Förderungen sind vorgesehen?
- Wer kann einen Beitrag beantragen?
- Für welche Initiativen/Projekte ist eine Finanzierung vorgesehen?
- Was wird gefördert?
- Wie hoch sind die Beitragsprozentsätze?
- Wann und wo können die Beitragsanträge abgegeben werden?
- Wie läuft das Verfahren ab?
- Welche Verpflichtungen und Bedingungen müssen eingehalten werden?
- Kontakte/Informationen
- Formulare
Förderung des weiblichen Unternehmertums
Die Förderungen zu Gunsten des weiblichen Unternehmertums in Südtirol sind durch die Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz vom 13. Februar Nr. 4, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 6.06.2011, Nr. 904 in geltender Fassung, geregelt.
Welche Förderungen sind vorgesehen?
Verlustbeiträge, die mit dem Ziel gewährt werden, die Entwicklung des weiblichen Unternehmertums vor allem hinsichtlich der Existenzgründung, der Einführung von innovativen Organisationsmodellen sowie der beruflichen Qualifizierung der Unternehmerinnen zu fördern, damit sich immer mehr Frauen aktiv im Arbeitsmarkt einbringen.
Die Gewährung von zinsbegünstigten Darlehen ist im Rahmen der Förderung des weiblichen Unternehmertums nicht mehr vorgesehen. Für sämtliche Informationen über die Gewährung der zinsbegünstigten Darlehen können sich die Interessierten direkt an das für den Sektor ihrer Tätigkeit zuständige Landesamt wenden.
Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, Tourismus
Wer kann einen Beitrag beantragen?
- Freiberuflerinnen/selbständige Arbeiterinnen, auch in Form von Berufsgemeinschaften – (die MwSt-Position muss bei Gesuchseinreichung bereits eröffnet worden sein);
- Kleinunternehmen, die mehrheitlich von Frauen geführt werden und in den Bereichen Tourismus, Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen tätig sind.
Dazu zahlen:
- Einzelunternehmen (die Inhaberin muss eine Frau sein),
- Personengesellschaften (mindestes 60 % der Mitglieder müssen Frauen sein – bei Komanditgesellschaften müssen auch mindestens 60 % der Komplementäre Frauen sein),
- Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (2/3 des Gesellschaftskapitals muss von Frauen gehalten werden, die Mitglieder der Verwaltungsorgane müssen zu 2/3 aus Frauen bestehen.
Die Unternehmen müssen bei Gesuchseinreichung im Handelsregister der Handelskammer Bozen bereits eingetragen worden sein sowie den Rechtssitz oder die Produktionsstätte, worauf sich die Initiative bezieht, in der Provinz Bozen haben.
Für welche Initiativen/Projekte ist eine Finanzierung vorgesehen?
Folgende Initiativen sind zum Beitrag zugelassen:
Was wird gefördert?
- betriebliche Investitionen (Mindestbetrag der zuzulassenden Kosten: € 3.500,00. Höchstbetrag: 200.000,00 Euro)
Zulässige Ausgaben:
Ankauf von neuen Anlagen, Maschinen, Geräten, Einrichtungsgegenständen, Erwerb von Patenten, Erwerb von Hard- und Software, Ankauf des ersten Fahrzeugs (nur für Handelsagentinnen/-vertreterinnen und Wanderhändlerinnen), für die Erstellung von Internetseiten nur im Falle von Unternehmensgründung (start up)
Nicht zulässige Ausgaben:
Bauliche Eingriffe, Ankauf von Gründen und Gebäuden, von gebrauchten Gütern (außer im Falle von Betriebsübernahme), von Gebrauchsmaterial, von Fahrzeugen (außer im Falle von Personentransportunternehmen, Handel auf öffentlichen Flächen und Handelsagentinnen für das erste Fahrzeug), Werbung (außer Website für start up Unternehmen), Ankauf von zu verleihenden bzw. zu vermietenden Gütern, Ausgaben für den Geschäftswert, Führungskosten. Die vollständige Liste der nicht zulässigen Ausgaben finden Sie in Artikel 12 der Anwendungsrichtlinien.
ACHTUNG: Für das Anrecht auf einen Beitrag für Investitionen muss die Tätigkeit vor nicht mehr als 24 Monate vor Einreichung des Antrages aufgenommen worden sein.
Die einzige Ausnahme gilt für jene Unternehmerinnen bzw. Freiberuflerinnen, die zwar seit mehr als 24 Monaten tätig sind, aber um einen Beitrag für Investitionen ansuchen, die im Zuge von Innovationsprojekten, welche also Produkt- oder Prozessinnovation beinhalten, auch wenn diese auf die Erweiterung von bereits bestehenden Tätigkeiten abzielt, getätigt werden. Die innovativen Aspekte müssen ausführlich in der dem Gesuchsantrag beizulegenden Projektbeschreibung erklärt werden und werden von der zuständigen Bewertungsgruppe überprüft. Nur im Falle einer positiven Begutachtung kann ein Beitrag für Investitionen gewährt werden.
- Beratungsleistungen, Supervision der unternehmerischen Tätigkeit, sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (von mindestens 1.000,00 € bis maximal 40.000,00 €)
Wie hoch sind die Beitragsprozentsätze?
Für betriebliche Investitionen kann ein Verlustbeitrag von bis zu 25 % der zugelassen Ausgaben gewährt werden. Zuzüglich zu diesem Prozentsatz von 25 % können Sie Förderungszuschläge in Höhe von 5 % bzw. 2 %, beim Vorhandensein folgender Voraussetzungen erhalten und zwar bis zu einem Höchstbeitrag von 40 % der zugelassen Ausgaben:
| 5% | Auswirkungen der Initiative auf die Beschäftigung |
|
Besitzt von Zertifizierungen (qualitative, ökologische, soziale) |
|
|
Produkt- oder Prozessinnovation |
|
|
Besitz der Zertifizierung Audit „berufundfamilie" |
|
| 2% |
Ausüben der Tätigkeit in nicht "typisch" weiblichen Arbeitsbereichen |
|
Erworbene Zusatzqualifikation der Eigentümerin oder der Mitarbeiterinnen im Sektor der Unternehmung |
|
|
Professionelle Erfahrung der Eigentümerin oder der Mitarbeiterinnen im Sektor der Unternehmung |
|
| Ausübung der Tätigkeit in den laut Tab B der Kriterien als "strukturschwach" klassifizierten Gebieten | |
|
Bestätigung über die erfolgte Teilnahme an Weiterbildungen zum Thema Unternehmensgründung |
Für den Erwerb von Beratungsleistungen und für die Supervision der unternehmerischen Tätigkeit sowie für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen kann ein Verlustbeitrag von bis zu 80% der zugelassen Ausgaben gewährt werden.
Wann und wo können die Beitragsanträge abgegeben werden?
Die Anträge um die Gewährung eines Beitrages können bis zum 31. August 2012 beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen, unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke eingereicht werden. (Dem Antrag ist/sind nur die zutreffende/n Anlagen beizulegen!)
Jede Antragstellerin kann pro Kalenderjahr nur einen Antrag einreichen.
ACHTUNG: Die Anträge müssen vor Beginn der Investition oder der Initiative eingereicht werden. D.h. vor Abgabe des Antrages darf KEINE verbindliche Verpflichtung (z.B. Vorvertrag unterzeichnen oder Anzahlungen tätigen, Einschreibung an Kurse) bzw. Ankauf vorgenommen werden ansonsten wird der Förderungsantrag abgelehnt.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge nach Einreichungsdatum laufend bearbeitet und, bis zur Ausschöpfung der vorgesehenen Geldmittel, zur Entscheidung gebracht. Die Genehmigung bzw. Ablehnung des Beitrages wird mit Dekret des Landesrates für Innovation, Informatik, Arbeit, Genossenschaften und Finanzen verfügt.
Die eventuelle Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Geldmittel wird so bald wie möglich auf dieser Internetseite bekannt gemacht.
Für die Innovationsprojekte ist das Gutachten der geeigneten Bewertungsgruppe, deren Sitzungen in der Regel einmal monatlich stattfinden, notwendig.
Welche Verpflichtungen und Bedingungen müssen eingehalten werden?
Die vorwiegend weibliche Beteiligung am Unternehmen muss ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Antrages für mindestens 4 Jahre ab der Beitragsgewährung beibehalten werden.
Die geförderten Investitionsgüter dürfen für folgende Zeiträume weder veräußert, vermietet noch verliehen werden und ihre wirtschaftliche Zweckbestimmung darf nich verändert werden:
- 5 Jahre im Falle von Patenten
- 3 Jahre im Falle von Hardware, Software u. beweglichen Gütern
Kontakte/Informationen
Für weitere Informationen können Sie sich an folgende Anlaufstellen wenden:
| Maria Cristina Ghedina |
| Tel. 0471413736-3790 |
| e-mail Cristina.Ghedina@provinz.bz.it |
- An die Handelskammer Bozen - Service für Unternehmensgründung, Tel. 0471 945671, startup@handelskammer.bz.it für nähere Informationen zum Thema "Unternehmensgründung"und für die Abfassung des Businessplanes.
- An die für die jeweiligen Sektoren zuständigen Landesämter:
Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, Tourismus
für Infos über die möglichen Förderungen für die im Rahmen des weiblichen Unternehmertums nicht zum Beitrag zuzulassenden Ausgaben (wie z.B. Bauarbeiten) sowie für zinsbegünstigte Darlehen, welche in den spezifischen Tätigkeitssektoren evt. zugewiesen werden können.
Formulare
Anlage C - Erwerb von Beratungsleistungen