Hauptinhalt

 

Kulturpass

Ehrenamt zählt!

Eine Initiative zur Stärkung des Ehrenamtes in der Kulturarbeit

Viele Menschen in unserem Land spielen in ihrer Freizeit mit Begeisterung Theater oder in einer Musikkapelle, singen in einem Chor, leiten Jugendgruppen, organisieren Weiterbildungskurse oder betreuen die Dorfbibliothek. Diese ehrenamtliche Tätigkeit geschieht oft im Stillen und kostet nichts. Aber gerade sie trägt dazu bei, dass das Kulturleben in Südtirol so vielfältig und bunt ist. Die Kulturabteilungen möchten mit der gemeinsamen Initiative „Kulturpass“ das Ehrenamt aufwerten.

Wer kann einen Kulturpass beantragen?

Vereinigungen, deren Haupttätigkeit im kulturellen Bereich liegt, können den Kulturpass anfordern. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, dass im Verein vorwiegend ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind und der Verein die Voraussetzung erfüllt, von den Ämtern der deutschen, der ladinischen oder der italienischen Kulturabteilung gefördert zu werden:

  • Amt für Kultur (Musikkapellen, Chöre, Volkstanzgruppen, Schützenkompanien, Theatergruppen, Heimatpflegevereine, Museumsvereine ... )
  • Amt für Jugendarbeit (Jugendgruppen, Jugenddienste, Jugendzentren ... )
  • Amt für Weiterbildung (Bildungsausschüsse, Weiterbildungsorganisationen ... )
  • Amt für Bibliotheken und Lesen 

Der Kulturpass wird von der gesetzlichen Vertreterin / dem gesetzlichen Vertreter des Vereins beantragt. Ein Verein erhält maximal 2 Kulturpässe.

Wichtig: Die Landesverbände beantragen in einem Sammelansuchen den Kulturpass für ihre Mitgliedsvereine, z. B. Südtiroler Theaterverband, Verband der Südtiroler Musikkapellen, Südtiroler Sängerbund, Verband der Kirchenchöre Südtirols, Südtiroler Schützenbund, Heimatpflegeverband Südtirol, Katholischer Verband der Werktätigen, Katholischer Familienverband Südtirol ...

Welche Vorteile bietet der Kulturpass?

Bei Vorweis des Kulturpasses gewähren die Kulturpass-Partner bis zu 50% Ermäßigung auf den Eintrittspreis ihrer kulturellen Veranstaltungen.

Wer kann den Kulturpass nutzen?

Der Ausweis ist übertragbar, d. h. er steht allen ehrenamtlichen Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiter/innen sowie vereinsexterne Personen sind nicht berechtigt, den Kulturpass zu nutzen.

Wo gilt der Kulturpass?

Der Kulturpass gilt bei folgenden Kultur-Veranstaltern.

Welche weiteren Nutzungsbedingungen sind zu beachten?

Der einzelne Kulturpass darf bei derselben Veranstaltung nur einmal pro Tag genutzt werden.

Die Ermäßigung gilt nicht:

  • für Abonnements, Führungen
  • für bereits ermäßigte Preiskategorien: z.B. Senioren, Kinder, Studenten, Familien, Gruppen

Kartenvormerkung: Die Nummer des Kulturpasses muss bereits bei der Reservierung mitgeteilt werden. Dies gilt auch für telefonische Reservierungen. Das Angebot an verfügbaren Karten ist unter Umständen begrenzt. Bitte beachten Sie eventuelle Sonderbedingungen der Kulturpass-Partner.

Der/die gesetzliche Vertreter/in der Vereinigung ist für die korrekte Nutzung des Kulturpasses durch die einzelnen Vereinsmitglieder verantwortlich. Im Falle von Missbrauch sind die Kulturpass-Partner ermächtigt, den Kulturpass einzuziehen (z.B. Vorlage von Fotokopien).

Bei Verlust des Kulturpasses gibt es keinen Ersatz.

Wie lange ist der Kulturpass gültig?

Der Kulturpass ist zwei Jahre gültig. Die derzeitige Laufzeit geht vom 1. September 2011 bis zum 31. August 2013. 

Infos
Abteilung Deutsche Kultur
Andreas-Hofer-Straße 18 - 39100 Bozen
Tel. 0471/413310
E-Mail: kulturabteilung@provinz.bz.it

Antragsformular für die Laufzeit 2011-2013 Download
Adobe Reader

Damit die auf dieser Seite vorhandenen PDF-Dokumente geöffnet und angezeigt werden können, muss der Adobe Reader installiert sein. Downloaden Sie jetzt den Adobe Reader.

Kulturpass für Vereine