Gefährdete Bau- und Kunstdenkmäler

Gefährdet sind Baudenkmäler häufig dann, wenn ungeregelte Besitzverhältnisse bestehen, die Eigentümer keinen persönlichen Bezug zum Gebäude haben und sich folglich nicht damit identifizieren oder mit dem Objekt lediglich Gewinnabsichten verbunden sind. Unbewohnte Baudenkmäler werden oft jahrelang nicht instand gehalten und schließlich aufgegeben. Was kann man dagegen tun?

Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler versucht die Eigentümer für die Erhaltung der Baudenkmäler zu sensibilisieren, berät und informiert über Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten und dafür vorgesehene Beiträge.

Der Eigentümer ist laut Art. 30, Absatz 3 des Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter (gesetzesvertretendes Dekret vom 22. Januar 2004, Nr. 42) zur Erhaltung seines denkmalgeschützten Gebäudes verpflichtet und muss dieser Erhaltungspflicht mindestens durch Instandhaltungsmaßnahmen nachkommen - siehe Denkmalpflegerecht und -Pflichten.

Trotzdem gibt es in Südtirol eine ganze Reihe von gefährdeten Baudenkmälern, die ohne Sicherungsmaßnahmen in den nächsten Jahren verfallen werden.