Informationen zur digitalen Einreichung

Digitalisierung der Landesverwaltung: nur noch digitale Ansuchen

Im Zuge der Digitalisierung der Südtiroler Landesverwaltung (Dekret des LH vom 19. Juni 2015, Nr. 17) müssen Gesuche an das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler / Abteilung Denkmalpflege inklusive der Anlagen von Planern, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden.

Privatpersonen bzw. natürliche Personen und Vereinigungen haben weiterhin das Recht, Anträge und Erklärungen in Papierform vorzulegen (in diesem Falle dürfen Pläne und Anlagen das A3-Format nicht überschreiten!), sowie Antworten und Dokumente in Papierform zu erhalten.

WICHTIG: Ansuchen können nur bearbeitet werden, sofern sie vollständig und korrekt in digitaler Form eingereicht wurden! Verwenden Sie dazu ausschließlich die unten angeführten, aktuellen Formulare. Sollten Anlagen nachgereicht werden müssen, weisen wir darauf hin, dass sich die Arbeitszeiten entsprechend verlängern.

 

Digitale Einreichung

Die Ansuchen sind gültig, sofern sie digital unterzeichnet sind (Ansuchen und alle Planunterlagen inkl. technischer Bericht) und via PEC übermittelt werden. Alle Dokumente sind mit PAdES einzeln digital zu unterzeichnen (digital signierte ZIP-Dateien sind nicht erlaubt!). Für Dienste, welche eine Stempelmarke erfordern, muss der Antragsteller den Nummernkodex der telematischen Stempelmarke angeben und erklären, dass die betreffende Stempelmarke ausschließlich für das vorliegende Ansuchen verwendet und für 3 Jahre, im Sinne des Art. 37 des DPR Nr. 642 von 1972, aufbewahrt wird (siehe vorgegebenes Feld in den entsprechenden Ansuchen).

Privatpersonen haben zudem die Möglichkeit, Ansuchen in eingescannter Form zu übermitteln, die auf Papier korrekt und vollständig ausgefüllt und unterzeichnet wurden, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises.

Jeder Antrag (z.B. Genehmigung und Förderung) muss separat an unsere PEC-Adresse geschickt werden!

Eine Übersicht der für die Ermächtigung der jeweiligen Maßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern erforderlichen Unterlagen finden Sie in dieser Tabelle. Unsere Checkliste soll Ihnen dabei helfen, Ansuchen korrekt einzureichen und verwaltungstechnischen Mehraufwand und zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.

Die Formulare für die digitale Einreichung finden Sie hier:

 

PEC-Adresse des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it. Die Gesamtgröße der Mail darf 28 MB nicht überschreiten.