Unterschutzstellung

Unterschutzstellung

Zu den Aufgaben des Amtes für Bodendenkmäler zählt auch der dauerhafte Schutz archäologischer Zonen. Für Grund- und Bauparzellen, in denen besonders bedeutende archäologische Reste nachgewiesen sind, wird eine Unterschutzstellung durch einen Beschluss der Landesregierung vorgenommen. Auf unter Schutz gestellten Parzellen muss jeder Eingriff in das Erdreich genehmigt werden.