Ladinische Kultur > Künstlerische Tätigkeit
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Gefördert werden können folgende Vorhaben Kunstschaffender:
a) Künstlerische Projekte
b) Studienaufenthalte
c) Teilnahme an Workshops, Ausbildungskursen, Ausbildungslehrgängen und ähnlichen Initiativen, ausgenommen die reguläre Hochschul- und Akademieausbildung
Kunstschaffende können Projektbeiträge, ergänzende Beiträge, Beihilfen für Kunstschaffende und Arbeitsstipendien erhalten. Arbeitsstipendien können an Kunstschaffende, die das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben, gewährt werden.
Die Förderungen können Einzelpersonen gewährt werden, die aus Südtirol stammen oder ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.
- Förderantrag
- Ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens
- Detaillierter Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens
- Lebenslauf, aus dem die künstlerische Ausbildung und Laufbahn hervorgeht.
- Ersatzerklärung, aus der die Einschreibung oder Einladung hervorgeht (nur im Zusammenhang mit Ausbildungen/Arbeitsstipendien erforderlich).
Stempelsteuer von 16 € in Form einer entsprechenden Marke auf dem Förderantrag.
Die Abrechnung unterscheidet sich je nach Art der Förderung. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte direkt an das Amt culturaladina@provinz.bz.it.
Formulare und Anlagen
Antrag auf Förderung von Kunstschaffenden
- Formulare
Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich durch die Landesabteilung Ladinische Kultur und ladinisches Schulamt
- Anlagen
Rundschreiben Nr. 3/2021
- Anlagen
- Rundschreiben Nr. 3/2021 [245 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 22.01.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für ladinische Kultur und JugendBindergasse 29, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 70 10
E-Mail: Ladinische-Kultur@provinz.bz.it
culturaladina@provinz.bz.it
PEC: culturayintendenzaladina@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinzia.bz.it/ert-cultura/cultura/de/default.asp ;
http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Termine
Die Anträge um Künstlerförderung 2019 sind innerhalb Dienstag, 31. Jänner 2021 einzureichen. Bei Bedarf können sie auch zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden.