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Kulturförderung – Anträge können bis 10. November 2011 eingereicht werden

Das Landesamt für Kultur weist darauf hin, dass innerhalb 10. November 2011 Anträge um Förderung der kulturellen Tätigkeit 2012 entgegengenommen werden.

Zur Förderung zugelassen sind Körperschaften, Vereine, Komitees, Stiftungen und Genossenschaften, die eine kulturelle Tätigkeit auf Landes- oder Bezirksebene ausüben und nicht gewinnorientiert sind. Gefördert werden Jahresprogramme und Projekte in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst und Fotografie, Literatur, Film, Brauchtum, Volkskunde und Heimatpflege.

Die zum 10. November eingereichten Anträge werden noch heuer begutachtet. Die betroffenen Organisationen erhalten somit bereits zu Beginn des kommenden Jahres einen Förderbescheid.

Einen weiteren Einreichetermin gibt es zum 31. Jänner 2012.

Unter der Webadresse www.provinz.bz.it/kulturabteilung/kultur sind Informationen zu den Beitragskriterien und die Vordrucke abrufbar. Außerdem erteilt das Amt für Kultur unter Tel. 0471-413360 oder unter Kultur@provinz.bz.it gerne Auskunft zu den Förderungen.