Benützung und Öffnungszeiten

Benützung und Öffnungszeiten

1. Was Sie vor Ihrem ersten Besuch im Landesarchiv beachten sollten:

Unsere Bestände sind grundsätzlich frei zugänglich und kostenlos benützbar, sofern sie nicht aus Datenschutzgründen oder aus konservatorischen Gründen gesperrt sind. Vor Ihrem Besuch sollten Sie sich informieren, ob die gesuchten Unterlagen tatsächlich im Südtiroler Landesarchiv verwahrt werden, ob sie zugänglich sind oder welche andere Behörde dafür zuständig ist. Gerne geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Südtiroler Landesarchivs darüber Auskunft. Hinweise dazu finden Sie auch in unserer Bestandsübersicht (hier klicken).

Bitte beachten Sie, dass ein Großteil des älteren Schriftgutes (bis 1900/1920) in deutscher Kurrentschrift (pdf) geschrieben ist. Kenntnisse dieser Schrift sind Voraussetzung für ein zielführendes Arbeiten im Archiv. Hilfsmittel, die Ihnen den Einstieg in die Arbeit im Archiv erleichtern sollen, finden Sie hier.

 

 

 


2. Öffnungszeiten:

Montag: Kein Benutzerverkehr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.30–12 und 13–16 Uhr
Donnerstag: 8.30–12 und 13–17.30 Uhr

NB: Benutzung ausschließlich auf telefonische Voranmeldung unter 0471 411940

Beachten Sie bitte die derzeit geltenden "Richtlinien für Benutzer/innen".


3. Was Sie bei Ihrer Arbeit im Landesarchiv beachten sollten:

Für die Benützung von Quellen des Südtiroler Landesarchivs ist alljährlich ein Benutzungsantrag auszufüllen. Dabei nehmen Sie auch Kenntnis von der Benützungsordnung (pdf), die die Benützungsmodalitäten im Detail regelt, und vom Verhaltenskodex zur Verarbeitung personenbezogener Daten (pdf). Bringen Sie bitte bei Ihrem ersten Besuch einen gültigen Personalausweis mit.


Recherche und Bestellung von Archivgut

Zum Auffinden der gesuchten Archivalien stehen zu den einzelnen Beständen Findbücher zur Verfügung, in denen das darin enthaltene Archivgut verzeichnet und mit einer entsprechenden Bestellnummer (in den Findbüchern als „Position“ bezeichnet) versehen ist. Die Archivalien müssen – unter Angabe von Bestandsbezeichnung und Bestellnummer – mittels Bestellscheinen vor Ort angefordert werden.

Bitte beachten Sie auch die periodisch erweiterte Auswahl an veröffentlichten Findbüchern auf unserer Homepage (hier klicken).


Arbeiten im Lesesaal

Die Archivalien können ausschließlich im Lesesaal eingesehen werden, Mikrofilme im Mikrofilmleseraum.

Bitte beachten Sie:

  • Im Lesesaal sind alle störenden Geräusche bzw. Gespräche zu vermeiden (kein Mobiltelefon).
  • Das Konsumieren von Lebensmitteln in den Lesesälen ist untersagt.
  • Für handschriftliche Notizen ist ausschließlich ein Bleistift zugelassen.
  • Bei den Archivalien handelt es sich in der Regel um Unikate. Gehen Sie daher bitte entsprechend sorgsam damit um.
  • Die Ordnung der bestellten Archivalieneinheiten ist ausnahmslos beizubehalten, d. h. eigenmächtiges Umordnen ist untersagt.
  • Schäden sind dem Aufsichtspersonal zu melden.

Für Fragen, die sich im Zuge Ihrer Recherche ergeben, steht Ihnen die/der diensthabende/r Archivar/in zur Verfügung.


Kopien, Fotoreproduktion und Veröffentlichung von Archivgut

Archivgut kann mit eigenem Fotoapparat (ohne Blitz, ohne Stativ) fotografiert werden. Dazu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Es besteht weiters die Möglichkeit Reproduktionen vom hauseigenen Fotolabor anfertigen zu lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Falls Sie Aufnahmen von Archivalien des Südtiroler Landesarchives für eine Veröffentlichung verwenden möchten, müssen Sie dazu eine Ermächtigung zur Veröffentlichung einholen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Die Tarife für diese Angebote entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung (pdf).